Berechnung der Vorversicherungszeit bei Rentnern

Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie von Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlich familienversichert waren.
Älteres Paar sitzt auf dem Sofa und teilt sich ein Tablet

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