BIG direkt gesund
Frau rechnet mit Taschenrechner und Laptop

Beiträge für Arbeitseinkommen + Vermietung/Verpachtung

So werden die Beiträge zur Krankenkasse berechnet, wenn Sie Einkünfte aus Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.

Die Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung werden erst abschließend berechnet, wenn der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr vorliegt. Das bedeutet für Sie, dass die Beiträge zunächst vorläufig festgelegt werden und im Nachhinein noch einmal anhand des Steuerbescheids überprüft werden.

So funktioniert die Berechnung

  1. Die Beiträge werden zunächst unter Vorbehalt festgelegt. Als Grundlage dafür dient immer der letzte Steuerbescheid.
  2. Sobald der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr durch die Finanzbehörde ausgestellt wird, werden die dort festgelegten Einkünfte für das Jahr herangezogen.
  3. Mit diesem Steuerbescheid werden dann auch die vorläufigen Beiträge ab dem Folgemonat der Ausstellung berechnet.

Jährliche Einkommensbefragung – bequem online ausfüllen!

Freiwillig Versicherte füllen einmal jährlich unser Formular zur Einkommensbefragung aus – das geht jetzt auch ganz bequem digital in meineBIG.

Alles Infos zur digitalen Einkommensbefragung
Mann am Laptop füllt etwas aus

Häufige Fragen