Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert als Sozialversicherung die Menschen in Deutschland gegen Krankheit ab. Bei Erkrankung erhält jeder die medizinische Behandlung, die benötigt wird. Zur Vorbeugung von Erkrankungen kann jeder Gesunde für bestimmte Untersuchungen jederzeit einen Arzt aufsuchen. Die Kosten dafür werden von der Krankenversicherung übernommen. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge, die die Bürger und Arbeitgeber einzahlen müssen, sowie in kleinen Teilen durch den Staat.
Hand, die ein Herz in ukrainischen Farben hält

Inhalt

Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland für geflüchtete Menschen aus der Ukraine? 

Krankenversicherung für Geflüchtete

Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, sind nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (siehe unten: Hinweis). Sie haben aber Anspruch auf bestimmte medizinische Behandlungen sowie auf Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Wenn Geflüchtete in Deutschland eine Arbeit aufnehmen, ist eine sofortige Krankenversicherung notwendig. Geflüchtete können dann selbst eine Krankenkasse wählen (sogenanntes Krankenkassenwahlrecht).

Wenn ein Familienmitglied eines Geflüchteten bereits in Deutschland lebt und hier gesetzlich krankenversichert ist, kann man unter Umständen kostenlos mitversichert werden (sogenannte Familienversicherung). Ansprechpartner ist in diesem Fall die zuständige Krankenkasse des Familienmitglieds.

Extra-Hotline 0800-1310014

Wir sind gern bei allen Fragen rund um den Versicherungsschutz für Sie da und beraten Sie gern auch auf Russisch: unter 0800-1310014

Wie können sich ukrainische Geflüchtete versichern, die Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen?

Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen, können sich gesetzlich krankenversichern. Die BIG berät und versichert Sie gerne.

Wie wird Bürgergeld beantragt?

  1. 1 Die Geflüchteten stellen bei uns einen Mitgliedsantrag.
  2. 2 Die BIG beantragt dann die Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung und versendet einen Fragebogen zu den Vorversicherungszeiten an die zu versichernde Person.
  3. 3 Wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt zurück kommt, versenden wir eine Mitgliedsbescheinigung mit Angabe der Rentenversicherungsnummer, die Sie beim Jobcenter vorlegen. Wichtig: Die Vergabe der Rentenversicherungsnummer kann eine Woche dauern.
  4. 4 Wenn das Jobcenter den Leistungsantrag bearbeitet hat, erhalten Sie von dort einen Bewilligungsbescheid. Dieser Bewilligungsbescheid muss dann bei der BIG eingereicht werden, damit Sie bei der BIG versichert werden können.
  5. 5 Sobald Sie Mitglied der BIG sind, benötigen wir ein Foto von Ihnen für Ihre Versichertenkarte. Das Foto können Sie bequem online hochladen. Liegt das Foto vor, senden wir Ihnen Ihre Versichertenkarte zu.
    Foto für die Versichertenkarte hochladen

Infos vom Jobcenter

Kurzinformation zum Bürgergeld auf Ukrainisch

Hier gelangen Sie zu einer Kurzinfo zum Bürgergeld auf Ukrainisch.
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Infos vom Jobcenter auf Deutsch

Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine, die finanzielle Hilfe oder Arbeit suchen.
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Wie wird Sozialhilfe beantragt, wenn kein Bürgergeld bewilligt wird?

Die Geflüchteten stellen einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt des Wohnortes. In der Regel werden dann dort auch Behandlungsscheine für eine ärztliche- oder zahnärztliche Behandlung ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Mitgliedschaft bei der BIG möglich. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir gerne. Neben dem Mitgliedsantrag ist dafür die Aufenthaltsgenehmigung und der Bewilligungsbescheid des Sozialamts einzureichen.

Mitgliedsantrag auf Russisch/ Заявление о членстве на русском языке

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Familienantrag auf Russisch/ Семейное приложение на русском языке

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BIG-Leistungen

Infos rund um die Leistungen der BIG finden Sie hier:

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Gesundheitliche Versorgung in Deutschland für Geflüchtete

Auf dieser Seite finden Sie unsere Infos rund um die gesundheitliche und medizinische Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine.

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Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen mit ergänzenden Informationen zu deren Leistungen finden Sie im Internet unter https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp