Pflegeversicherung: Zahl der Kinder wird digital an die Krankenkasse übertragen

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich danach, ob jemand Kinder hat und wie viele davon unter 25 Jahre sind. Bisher mussten Eltern diese Infos bei der Krankenkasse bzw. dem Arbeitgeber nachweisen, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde. Das fällt ab Juli 2025 weg: Ab dann werden die Informationen digital vom Bundesamt für Steuern (BZSt) an die Krankenkassen übermittelt.
Vater spielt mit seinem Kind Flieger

Inhalt