
Rundum versorgt in der Selbstständigkeit
- Im Krankheitsfall bestens abgesichertMit dem gesetzlichen Krankengeld sind sie bereits ab dem 43. Krankheitstag finanziell abgesichert.
- Familie gratis abgesichertEhepartner und Kinder sind ohne Mehrkosten krankenversichert.
- Schnelle FacharzttermineWir vermitteln Ihnen kompetente Fachärzte in Rekordzeit.
- Zusätzlich absichernKostengünstiger privater Zusatzschutz, z.B. für eine Chefarztbehandlung.
- Geld sichernIn unserem Bonusprogramm BIGtionär können Sie sich mehr als 100 Euro sichern.
Online Geschäftsstelle
Unsere Online Geschäftstselle, meine BIG, bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Krankenkassenangelegenheiten online zu regeln. Egal, ob vom Sofa aus oder unterwegs.
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Ihren Beitrag berechnen
Top Kasse für Selbstständige
Auch 2022 wurde die BIG wieder mit einem "Sehr gut" im Selbständigen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de ausgezeichnet!

So berechnen sich die Beiträge:
Ihre Beiträge berechnen wir aus allen Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt, einschließlich Ihres gewissenhaft geschätzten Gewinns. Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,45 % von Ihren Einkünften. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatz der BIG von 1,45 %. Wenn Sie sich für den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld entschieden haben, erhöht sich der Beitragssatz zusätzlich um 0,6%.
Einkommen Mindestbemessungsgrundlage 1.131,67 € (ohne Anspruch auf Krankengeld):
Ohne Anspruch auf Krankengeld | Personen mit Kindern | Personen ohne Kinder |
---|---|---|
Krankenversicherung | 174,84 € (15,45 %) | 174,84 € (15,45 %) |
Pflegeversicherung | 34,52 € (3,05 %) | 38,48 € (+ 0,35 %) |
Gesamt | 209,36 € | 213,32 € |
Mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag | Personen mit Kindern | Personen ohne Kinder |
---|---|---|
Krankenversicherung | 181,63 € (16,05 %) | 181,63 € (16,05 %) |
Pflegeversicherung | 34,52 € (3,05 %) | 38,48 € (+ 0,35 %) |
Gesamt | 216,25 € | 220,11 € |
Gründungszuschuss für Selbstständige
Falls Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, werden ebenfalls Ihre gesamten Einkünfte einschließlich Gründungszuschuss und Ihr gewissenhaft geschätzter Gewinn (der Pauschalzuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro wird nicht berücksichtigt) angerechnet.
- Mehr Informationen für Existenzgründer So wird Ihr Einkommen berechnet
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