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Wir erklären Dir, wie du dich von Krankenversicherungspflicht befreien lassen kannst.
So funktioniert die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- Du kannst unseren digitalen Antrag zur Befreiung nutzen - auch wenn du nicht bei der BIG versichert bist.
- Reiche den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht ein.
Wichtige Infos zur Befreiung
- Ist die Befreiung einmal genehmigt, kann sie nicht rückgängig gemacht werden und gilt in der Regel für die gesamte Studienzeit.
- Die Befreiung ist nicht an eine bestimmte Krankenkasse gebunden. Sie gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen.
- Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Eine Familienversicherung ist bei einer Befreiung nicht möglich.
- Die Befreiung gilt auch für die Pflegeversicherung.
Wann ist KEINE Befreiung nötig?
- Du beginnst dein Studium erst nach dem 30. Lebensjahr.
- Du nimmst nach deinem Master-, Diplom- oder Staatsexamen ein Promotionsstudium auf.
- Du arbeitest regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche.
- Du kommst nicht aus Deutschland, sondern aus einem anderen EU-Land, einem EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Abkommensland.
- Du erhältst Leistungen von der Agentur für Arbeit oder bist Landwirt oder Künstler.