Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studierende
In Deutschland musst du als Studierende*r an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein. Aufgrund deiner Einschreibung unterliegst du regelmäßig der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl. Diese Pflicht beginnt mit dem ersten Semester bzw. spätestens am Tag der Einschreibung (Immatrikulation) nach Semesterbeginn.
Allerdings kannst du dich zu Beginn deines Studiums von dieser Pflicht befreien lassen, wenn du bereits anderweitig krankenversichert bist, zum Beispiel durch eine private Krankenversicherung.