Vollmacht zur Einkommensüberprüfung

Sie sind freiwilliges Mitglied der BIG und zahlen Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selber? Dann können Sie mit einer Vollmacht zur Einkommensüberprüfung Ihren persönlichen Stellvertreter wählen. Genauere Infos und das Formular finden Sie hier.

Mit der Vollmacht wählen Sie einen Vertreter aus, der für Sie ausschließlich die Aufgabe übernehmen soll, Angaben im jährlichen Fragebogen zur Berechnung Ihrer Beiträge zu machen, Ihre Vermögensdispositionen (auch zu den nicht steuerpflichtigen Einkünften) mitzuteilen sowie Einkommensnachweise einzureichen. Dazu können beispielsweise Einkommensteuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Rentenbescheide zählen. Oft übernehmen zum Beispiel Steuerberater diese Aufgabe.

Warum ist eine Vollmacht zur Einkommensüberprüfung wichtig?

Nur wenn eine Vollmacht zur Einkommensüberprüfung vorliegt, dürfen wir die von Ihrer bevollmächtigten Person eingereichten Unterlagen sowie den ausgefüllten Fragebogen zur Berechnung der Beiträge, welchen wir Ihnen jährlich zukommen lassen, zur Beitragsprüfung heranziehen.

Wie erteile ich eine Vollmacht zur Einkommensüberprüfung?

Laden Sie die Vollmacht hier herunter und senden uns diese bitte ausgefüllt zu. Gerne per Fax oder E-Mail.

Alternativ kann die bevollmächtigte Person die von Ihnen ausgestellte Vollmacht zusammen mit den einzureichenden Unterlagen sowie dem ausgefüllten Fragebogen zur Berechnung der Beiträge bei der BIG einreichen.

Laden Sie hier das PDF-Formular "Vollmacht zur Einkommensüberprüfung" herunter!