Frau füllt Formulare aus.

Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

Die meisten Gesundheitsleistungen übernimmt die BIG direkt über Ihre Versichertenkarte – oft, ohne dass Sie es überhaupt bemerken. Bei einigen Leistungen ist jedoch ein Eigenanteil vorgesehen, den Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter selbst tragen – zum Beispiel bei Medikamenten oder einem Krankenhausaufenthalt.

Für diese Eigenanteile gilt eine gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze. Sobald Sie diese erreicht haben, übernimmt die BIG die weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Wir unterstützen Sie gerne dabei – von der Berechnung bis zur Befreiung.

Was sind eigentlich gesetzliche Zuzahlungen?

Wenn Sie bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, übernimmt die BIG als gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Kosten – allerdings nicht immer vollständig. Den verbleibenden Anteil nennt man Zuzahlung.

Diese kleinen Beträge können sich über das Jahr hinweg summieren. Deshalb ist es gut zu wissen, welche Leistungen betroffen sind – und wann Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können.

💡 Wichtig:

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fallen keine Zuzahlungen an – mit Ausnahme der Fahrkosten.

Zuzahlungen und Eigenanteile im Überblick

Leistung
Höhe der Zuzahlung
Besonderheiten
Arznei- und Verbandmittel entsprechend Packungsgröße10 % des Preises (mind. 5 €, max. 10 €)Liegt der Preis unter 5 €, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis.
Fahrkosten10 % (mind. 5 €, max. 10 €, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten)Auch Auch unter 18-Jährige müssen hier ggf. zuzahlen.
Häusliche Krankenpflege10 % der Kosten + 10 € je VerordnungMaximal 28 Kalendertage pro Jahr
Haushaltshilfe10 % (mind. 5 €, max. 10 € je Kalendertag)
Heilmittel, z. B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik10 % je Maßnahme + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel: zum Verbrauch bestimmt, z. B. Inkontinenzartikel10 % pro Packung, max. 10 € pro MonatMax. 10 € pro Monat
Hilfsmittel: nicht zum Verbrauch bestimmt, z. B. Roll- und Toilettenstühle10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Krankenhausbehandlung10 € täglichMaximal 28 Tage pro Jahr
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation10 € täglichGilt auch für Mutter-/Vater-Kind-Kuren; bei Anschlussheilbehandlungen ebenfalls max. 28 Tage pro Jahr.

Was bedeutet „Belastungsgrenze“?

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt Sie vor einer finanziellen Überforderung. Deshalb gibt es eine Grenze, wie viele gesetzliche Zuzahlungen pro Jahr zu leisten sind: die Belastungsgrenze.

Die Belastungsgrenze liegt bei

  • 2 % Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens
  • 1 %, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden

Zusätzlich werden Freibeträge abgezogen

Diese Beträge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor Ihre persönliche Belastungsgrenze berechnet wird:

  • Für Ehe- oder Lebenspartner: 6.111 €
  • Für jedes Kind: 8.952 €

Belastungsgrenze einfach berechnen

Berechnen Sie mit unserem Zuzahlungsrechner Ihre Belastungsgrenze – ausgenommen ist die Berechnung für Zahnersatz.

Schritt für Schritt zur Zuzahlungsbefreiung

Wir machen es Ihnen leicht, die Befreiung zu beantragen. Damit wir Ihren Antrag prüfen können, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
  1. Belege sammelnSammeln Sie alle Belege und Rechnungen über geleisteten Zuzahlungen z. B. von Medikamenten, Hilfsmitteln, Krankenhaus etc. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf den Belegen ausgewiesen ist.
  2. Nachweise raussuchenDiese Nachweise benötigen wir: Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid), ggf. Nachweise über unterhaltsberechtigte Angehörige, ggf. ärztliche Bescheinigung bei chronischen Erkrankungen
  3. Belastungsgrenze berechnenBerechnen Sie gerne vorab schon Ihre Belastungsgrenze mit unserem Tool👆
  4. Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellenStellen Sie Ihren Antrag bequem online über unser Online-Formular. Zum Online-Formular

Unser Tipp:

Sie können den gesamten Betrag bis zur Belastungsgrenze auch direkt zu Jahresbeginn zahlen. Dann erhalten Sie die vorsorgliche Befreiung – und müssen sich das ganze Jahr keine Gedanken mehr machen.

Zuzahlungsbefreiung für chronisch kranke Menschen im Detail

Wenn Sie an einer schweren chronischen Erkrankung leiden, können Sie von einer reduzierten Belastungsgrenze profitieren: Sie zahlen dann höchstens 1 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen.

Voraussetzungen sind:

  • Sie befinden sich seit mindestens einem Jahr in Dauerbehandlung, also mindestens ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Erkrankung
    und
  • mindestens eines der folgenden Kriterien trifft auf Sie zu:
    - Pflegegrad 3 oder höher
    - eine anerkannte Behinderung oder Erwerbsminderung von mindestens 60 %
    - ohne regelmäßige medizinische Behandlung würde sich Ihre Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern
  • Wichtig: Bitte lassen Sie sich den Status durch eine ärztliche Bescheinigung oder Ihren Schwerbehindertenausweis nachweisen und reichen sie beim Antrag mit ein.
Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

Datenschutzhinweis

Dieses eingebettete Video wird von YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA bereitgestellt.
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.<br> Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ads-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter:
https://policies.google.com/privacy
Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=dRcqmvzXEgo

Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

Die Zuzahlungsbefreiung schränkt die Ausgaben ein, die du für medizinische Hilfen (Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel, etc) ausgeben musst. Im Video erklären wir dir, was das bedeutet und wie du deine persönliche Belastungsgrenze ermitteln kannst.

FAQs zu Belastungsgrenze und Rückerstattung