
Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung
Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen.
Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent der jährlichen Einnahmen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von allen Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme bilden die Zuzahlungen zu Fahrkosten.
Belastungsgrenze einfach berechnen
Online-Antrag "Teilweise Zuzahlungsbefreiung"
Beantragen Sie hier direkt online die teilweise Befreiung von Zuzahlungen.
Leistungen und eigenen Zuzahlung
Leistung | Höhe der Zuzahlung | Besonderheiten |
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Arznei- und Verbandmittel entsprechend Packungsgröße | 10 % (min. 5 € / max. 10 €) | Liegt der Preis unter der Mindestzuzahlung, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis. |
Fahrkosten | 10 % (min. 5 € / max. 10 €, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten pro Fahrt) | Zuzahlungen zu Fahrtkosten fallen an bei: Fahrten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten ins Krankenhaus, Krankenwagentransporten, zur ambulanten Behandlung (Übernahme der Fahrtkosten nur in Ausnahmefällen wie z. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie nach vorheriger Genehmigung); auch Patienten unter 18 müssen zuzahlen. |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der täglichen Kosten sowie 10 € pro Verordnung | max. 28 Kalendertage im Jahr |
Haushaltshilfe | Zuzahlung 10 % (min. 5 € / max. 10 € je Kalendertag) | Nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand |
Heilmittel, z. B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik | 10 % je Heilmittel sowie 10 € je Verordnung | |
Hilfsmittel: zum Verbrauch bestimmt, z. B. Inkontinenzartikel | 10 % pro Packung, max. 10 € für den Monatsbedarf | max. 10 € pro Monat |
Hilfsmittel: nicht zum Verbrauch bestimmt, z. B. Roll- und Toilettenstühle | 10 % (min. 5 € / max. 10 €) | |
Krankenhausbehandlung | 10 € täglich | max. 28 Kalendertage im Jahr; Ausnahmen: vor-, nach- und teilstationäre Behandlung; Patienten unter 18 Jahren; Patienten, die zu Lasten einer Berufsgenossenschaft behandelt werden, Patientinnen nach der Entbindung |
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation | 10 € täglich | auch bei Mutter- sowie Vater-Kind-Kuren; für Anschlussheilbehandlungen max. 28 Kalendertage im Jahr (Anrechnung einer vorangegangenen Krankenhauszuzahlung) |
Belastungsgrenze und Rückerstattung
Einstufung und Bescheinigung
Fragen zu Zuzahlungen
Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt
Die Zuzahlungsbefreiung schränkt die Asugaben ein, die du für medizinische Hilfen (Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel, etc) ausgeben musst. Im Video erklären wir dir, was das bedeutet und wie du deine persönliche Belastungsgrenze ermitteln kannst.