Häufige Fragen
Häufige Fragen
Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Jeder, der im Berufsleben stand und in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war, erfüllt mit der Rentenantragstellung die erforderlichen Voraussetzungen und wird versicherungspflichtiges Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Sie genießen weiterhin das umfangreiche Leistungsangebot und Zusatzleistungen, wie Sie es von BIG direkt gesund gewohnt sind. Wird diese so genannte Vorversicherungszeit nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft bei BIG direkt gesund.
Sie haben 42 Jahre gearbeitet und waren in den letzten 21 Jahren 19 Jahre gesetzlich krankenversichert bzw. als Familienangehöriger mitversichert? Damit sind die Vorversicherungszeiten erfüllt. Die Krankenversicherung der Rentner ist nicht möglich, wenn
- Sie im Ruhestand weiterarbeiten und dadurch krankenversichert sind,
- Sie hauptberuflich selbstständig sind oder Versicherungsfreiheit vorliegt (zum Beispiel als Beamter),
- wenn Sie sich von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen
Besonderheiten für Eltern
Bei der Vorversicherungszeit der Rentner wird pro Kind ein Zeitraum von drei Jahren angerechnet. Das gilt für leibliche Kinder und auch für Stief-, Adoptiv-, oder Pflegekinder.
Wenn Sie die Vorversicherungszeit bisher nicht erfüllen und Kinder haben, senden Sie uns gerne einen formlosen Antrag und für jedes zu berücksichtigende Kind eine Kopie der Geburtsurkunde. Wenn Sie dann die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen, stellen wir Ihre Versicherung rückwirkend bis zum 01.08.2017 um. Wenn nicht, gibt es keine Veränderungen.
Krankenversicherung 17,99 % Pflegeversicherung 3,6 % (für Personen, die nach dem 01.01.1940 geboren sind und keine Kinder haben 4,2 %). Bei Bezug einer ausländischen Rente beträgt Ihr Beitragsanteil 8,995 % zur Krankenversicherung und 3,6 % zur Pflegeversicherung (für Personen, die nach dem 01.01.1940 geboren sind und keine Kinder haben 4,2 %).
- Krankenversicherung: Ihr Beitragsanteil aus der Bruttorente beträgt 8,995 % zur Krankenversicherung.
- Von der Rentenversicherung kommen die noch fehlenden 8,995 % zum gesamten Krankenversicherungs-Beitragssatz von 17,99 %.
- Pflegeversicherung: Die Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,6 % tragen Sie als Rentenbezieher allein. Wenn Sie keine Kinder haben und nach dem 01.01.1940 geboren sind, beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 4,2 %.
Sofern Sie neben Ihrer Rente Betriebsrenten oder geringfügiges Arbeitseinkommen beziehen, so berechnet sich Ihr Beitrag aus diesen Einnahmen nach einem Beitragssatz von 17,99 % zur Krankenversicherung und 3,6 % zur Pflegeversicherung (für Personen, die nach dem 01.01.1940 geboren sind und keine Kinder haben 4,2 %).
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies trifft beispielsweise für lfd. privat Versicherte zu, die Ihre private Versicherung beibehalten möchten. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung gegen die Versicherungspflicht als Rentner endgültig ist und eine Rückkehr in die gesetzliche Pflichtversicherung kaum mehr möglich ist.
Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt mit dem Tag der Rentenantragstellung, solange kein anderer Versicherungsschutz z.B. aufgrund einer Beschäftigung besteht.
Die Mitgliedschaft als Rentner endet mit Ende des Rentenbezuges. Wird der Rentenantrag abgelehnt, endet die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller mit dem Tag, an dem die Ablehnung des Rentenantrages rechtskräftig geworden ist.
Bei einer Rücknahme des Rentenantrages endet die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller mit dem Tag, an dem die Rücknahmeerklärung beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist.
Die BIG erhält alle erforderlichen Informationen direkt von Ihrem Rentenversicherungsträger. Gerne besprechen wir dann alles Weitere mit Ihnen, um Ihnen eine lückenlose Versicherung anzubieten.
Füllen Sie direkt online die Mitgliedschaftserklärung der BIG aus oder schicken Sie uns das ausgefüllte PDF-Formular zu. Wir kündigen für Sie Ihre bisherige Krankenkasse. Legen Sie bitte eine Kopie Ihres aktuellen Rentenbescheides bei.
Alles weitere übernehmen wir für Sie.
Nein, das erledigt BIG direkt gesund für Sie. Wir melden den Krankenkassenwechsel an die zuständige Rentenversicherung und diese bestätigt Ihnen den Wechsel in Ihrem Rentenbescheid.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber:
- Krankenkassenwechsel Krankenkassenwechsel
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Die BIG bietet verschiedene Wahltarife und Zusatzleistungen an. Sie können zum Beispiel spezielle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke wählen oder sich von dem BIGmedcoach bei Ihrer Arzneimitteltherapie beraten lassen.
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