Suchergebnisse zu "2026 年 6 月 14 日 江苏省镇江市 学校 上学 安排"
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2026 verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld
Die Möglichkeit, bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld zu beziehen, soll über das Jahresende 2025 hinaus weiterbestehen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.
2026 gut abgesichert: Beitragsanpassung und starke Leistungen im Überblick
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren deutlich. Das spüren alle gesetzlichen Krankenkassen. Auch wir als BIG stehen vor diesen Entwicklungen. Allein 2025 lagen sie bundesweit rund 8 Prozent über dem Vorjahr.
BIGtionär 2026: Das ändert sich im Bonusprogramm
Zum neuen BIGtionärs-Bonusjahr, das am 1. Februar 2026 begonnen hat, haben wir das Bonusprogramm für Sie weiterentwickelt: Das Sammeln wird einfacher, transparenter und sportlicher. Wir haben alle Infos für Sie zusammengestellt.
Mein BIGtionär 2026
Was sich ab Juli 2026 bei Lohnpfändungen ändert
Wer Schulden hat, muss trotzdem leben und seine laufenden Kosten – Miete, Lebensmittel, Strom – weiterhin bestreiten können. Deshalb schützt Pfändungsfreigrenze einen Teil des Nettoeinkommens vor dem Zugriff von Gläubigern. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt werden können.
Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensstaaten ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 können Bescheinigungen bei einer Entsendung in einen Abkommensstaat elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal beantragt werden.
Umlagepflicht und Erstattungssatz U1 für 2026
Arbeitgeber haben bis zum 28. Januar 2026 (Fälligkeitstag der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Januar 2026) zu beurteilen, ob sie im Jahr 2026 im Umlageverfahren für Krankheitsaufwendungen U1 umlagepflichtig sind. Sollte dies der Fall sein, müssen sie den Erstattungssatz für das Kalenderjahr 2026 im U1-Verfahren wählen.
Steuerliche Neuregelungen zum 1.1.2026
Zum 1. Januar 2026 sind eine ganze Reihe lohnsteuerlicher Neuregelungen in Kraft getreten.
Sonderzahlungen bei der steuerfreien Aktivrente
Die ab 2026 steuerfreie Aktivrente ist monatsbezogen. Es gilt ein monatlicher Höchstbetrag von 2.000 Euro. Nicht ausgeschöpfte Beträge (z.B. bei Teilzeit) können nicht vor- oder zurückgetragen, also nicht in einem anderen Monat verwendet werden – auch nicht für Sonderzahlungen.
Zum 1. Juli 2026 Neuerungen bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Zum 1. Juli 2026 treten einige Änderungen im elektronischen Verfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Kraft. Künftig können die Bescheinigungen auch für einzelne Beschäftigungsbetriebe beantragt werden und es gibt differenziertere Ablehnungsgründe.