Suchergebnisse zu "2025年辽宁大连事业单位面试递补"
Ergebnisse filtern
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Seit Anfang 2025 gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt!
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt deutlich
Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent.
Schwerbehindertenabgabe und -anzeige
Bis zum 31. März 2025 muss die Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten für das Kalenderjahr 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Sollte eine Ausgleichsabgabe erforderlich sein, ist auch diese bis zum 31. März 2025 zu zahlen.
Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Zum 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Diese neuen Schutzfristen haben auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Änderungen bei den DEÜV-Meldungen
Am 12. März 2025 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren unter anderem für unständig Beschäftigte beschlossen.
TI-Messenger: Per Messenger mit Praxen und Einrichtungen austauschen
Ab dem 20.08.2025 gibt es einen neuen Service in der BIG ePA-App: den TI-Messenger. Dieser Messenger funktioniert wie WhatsApp oder Telegram – nur dass er in der sicheren Telematik-Infrastruktur zwischen Patienten, Praxen, Krankenhäusern und Krankenkassen läuft und damit besonders sicher ist.
Pflegeversicherung: Denken Sie an den Initialabruf!
Seit Juli 2025 ist der Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend. Für Bestandsfälle müssen bis zur Entgeltabrechnung Dezember 2025 Meldungen abgegeben werden.
Meldeverfahren soll vereinfacht werden
Zum 1. Juli 2025 werden Änderungen und Korrekturen bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen im Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung umgesetzt, die zur Vereinfachung der Verfahren beitragen sollen.
Rechengrößen erstmals bundeseinheitlich
Zum 1. Januar 2025 wird nach über 30 Jahren die Rechtsangleichung der alten und neuen Bundesländer vollzogen. Erstmals gelten die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit einheitlich.
Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit prüfen
Zum 1. Januar 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 auf 73.800 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer, die bislang aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, dies auch in 2025 bleiben können.