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Elektronische Patientenakte (ePA) wird 2025 automatisch für alle angelegt
Seit Januar 2025 legt die BIG für alle Versicherten – auch für Kinder – automatisch eine elektronische Patientenakte an. Diese digitale Akte wird dann zum Beispiel bei Behandlungen in der Praxis oder im Krankenhaus automatisch mit medizinischen Infos befüllt. Um als Versicherter selbst auf Ihre ePA zuzugreifen, laden Sie die ePA-App der BIG auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter und durchlaufen eine Anmeldung. Die Nutzung ist weiterhin freiwillig.
Geplante Sachbezugswerte für 2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der "15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" vorgelegt. Daraus ergeben sich unter anderem die voraussichtlichen Sachbezugswerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Freibeträge für 2025 eintragen lassen
Seit Anfang Oktober 2024 können sich Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren einen Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber steuermindernd aus.
Erste Neuerungen im Steuerrecht 2025
Das Jahr 2025 beginnt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einigen lohnsteuerlichen Neuerung. Dazu gehören beispielsweise die weitere Erhöhung des Existenzminimums und der Ausgleich der kalten Progression.
Abgabefrist für Jahresmeldungen 2024
Spätestens am 17. Februar 2025 müssen die Jahresmeldung 2024 zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung abgegeben werden. In der Sozialversicherung wird zu letzten Mal die Trennung nach Rechtskreis Ost und West durchgeführt.
Erweiterung des elektronischen Verfahrens für Entsendebescheinigungen erst 2025
Die Integration von Entsendebescheinigungen für Abkommensstaaten und Grenzgänger in das elektronische A1-Bescheinigungsverfahren war ursprünglich für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Der Starttermin wird jedoch auf 2025 verschoben.
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seinen Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 veröffentlicht. Darin werden geplante Kenngrößen wie etwa die Beitragsbemessungsgrenzen oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für 2025 festgelegt.
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Damit wird die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 2025 steigt
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind.
Elektronischer Widerruf von SEPA-Mandaten der Arbeitgeber ab 2025
Bislang ist der elektronische Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandates über das Datenaustauschverfahren Arbeitgeberkonto (DSAK) nicht möglich, es muss stattdessen ein schriftlicher Widerspruch an die Krankenkasse gesandt werden. Zum 1. Januar 2025 wird auf ein digitales Verfahren umgestellt.