Suchergebnisse zu "beitrag krankenversicherung ohne einkommen"
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Jährliche Einkommensbefragung
Sie zahlen Ihre Beiträge direkt selbst an die BIG und wollen diese neu berechnen lassen, weil sich Änderungen in Ihren Einkünften oder Ihrer persönlichen Situation ergeben haben, die hierauf Einfluss haben? Dann können Sie uns Ihre Daten hierüber mitteilen.
Pauschalierung bei Beiträgen zu Pensionsfonds
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der zu einem Anspruch der Arbeitnehmer auf Geldleistungen in Form von Altersrenten, Invaliditätsrenten, Renten an Hinterbliebene oder ggf. Kapitalauszahlungen führen, stellen nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg (FG) keine mit 30 % pauschal versteuerbaren Sachzuwendungen gem. § 37b EStG dar.
Vollmacht zur Einkommensüberprüfung
Sie sind freiwilliges Mitglied der BIG und zahlen Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selber? Dann können Sie mit einer Vollmacht zur Einkommensüberprüfung Ihren persönlichen Stellvertreter wählen. Genauere Infos und das Formular finden Sie hier.
Beschäftigungen im neuen Übergangsbereich
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben Informationen zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV veröffentlicht. Die Hinweise beziehen sich auf die Neuerungen zum 1. Oktober 2022.
Erstattung zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
Sie haben zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge gezahlt? Die BIG erstattet Ihnen diese Beiträge selbstverständlich zurück.
Psychische Gewalt im Kreißsaal: So könnt ihr euch schützen
Nicht immer erinnern sich Eltern gerne an die Zeit im Kreißsaal zurück. Vor allem dann nicht, wenn der werdenden Mutter während der Geburt psychische Gewalt widerfährt. Dieser Beitrag soll euch dafür sensibilisieren, euch vor der Entbindung über den Ablauf einer Geburt zu informieren und eure Wünsche und Bedürfnisse klar zu kommunizieren.
Umlageverfahren - Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber
Fallen Lohnausfallkosten an, bekommen Sie als Arbeitgeber Ihre Ausgaben bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) in Teilen erstattet. Dafür zahlen Sie einen Beitrag im Umlageverfahren. Diese Beiträge richten sich nach den jeweiligen Umlagesätzen der zuständigen Ausgleichskasse sowie den rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten der Beschäftigten. Das maschinelle Erstattungsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) für die Arbeitgeber, deren Betriebe am Umlageverfahren teilnehmen, ist verpflichtend.
Ausbildung zum Kaufmann (m/w/d) im Gesundheitswesen
Du suchst nach einem Ausbildungsberuf, der nicht nur vielseitig ist, sondern auch einen sinnvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leistet? Dann bist Du bei uns genau richtig. Als angehende Kauffrau oder angehender Kaufmann im Gesundheitswesen erwarten Dich spannende Aufgaben und eine Ausbildung, die Dich für eine erfolgreiche Karriere in der Gesundheitsbranche vorbereitet.
Existenzgründer
Falls Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, werden Ihre gesamten Einkünfte für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Albträume in der Schwangerschaft
Viele Mütter kennen das Problem mit der Schlaflosigkeit und auch häufige Albträume in der Schwangerschaft. Was genau sich dahinter verbirgt, und warum so viele von euch darunter leiden oder gelitten haben, erklären wir in diesem Beitrag.