Suchergebnisse zu "gesetzliche krankenversicherung in europa"
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Wahltarife
Mit unseren Wahltarifen nutzen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung noch flexibler – und holen im besten Fall Geld zurück. Ob Sie auf Leistungen verzichten oder medizinische Versorgung lieber privat abrechnen: Wir bieten Ihnen Wahlfreiheit, die zu Ihrem Leben passt.
Studentische Krankenversicherung
Ein neues Kapitel beginnt – neue Herausforderungen, neue Freiheiten und auch neue Fragen zur Krankenversicherung. Mit der BIG bist du als Studierende*r bestens abgesichert: fairer Beitrag, starker Service und Leistungen, die über das Gesetzliche hinausgehen..
Soziale Verantwortung
Sozial und nachhaltig – das ist die Gesetzliche Krankenversicherung bereits im Kern dank des Solidaritätsprinzips. Anders als in der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Gesundheitsstatus festgemacht, sondern ein fester Beitragssatz wird von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Mit diesen Beiträgen sollen die Versicherten von Krankheitskosten geschützt werden, die sie finanziell überfordern würden. Jede Krankenkasse kann über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus ihren Versicherten weitere Angebote machen. Die BIG nutzt diesen Spielraum, um ihre Kunden*innen vor Krankheit zu schützen und zu gesunderhaltener Lebensführung anzuregen. Selbstverständlich übernimmt die BIG auch Verantwortung für die eigenen Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind angehalten, ihre Mitarbeiter*innen so anzuleiten, dass diese sich wertgeschätzt fühlen. Auch im Umgang mit unseren Versicherten gibt es klare Regeln, die auf Ehrlichkeit und Transparenz fußen.
Freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner: Kein Freibetrag
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag für Versorgungsbezüge nicht profitieren.
Freiwillig krankenversichern bei der BIG
Wenn Sie nicht als Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Beamter/ Pensionär, Selbstständiger oder Rentner versichert sind und kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, können Sie sich bei der BIG auch selbst freiwillig versichern.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 1,7 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 242a SGB V steigt ab dem 1. Januar 2023 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.
Berechnung der Vorversicherungszeit bei Rentnern
Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie von Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlich familienversichert waren.
Neu: Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich
Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde steigt, kommt zum Jahreswechsel 2023/2024 erstmals die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung. Gleichzeitig wird der Übergangsbereich angepasst.
Bürgerentlastungsgesetz: Beiträge von der Steuer absetzen
Sie können Ihre Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt im Bürgerentlastungsgesetz.
Als Arbeitnehmer/-in rundum versorgt
Mit Ihrer Krankenversicherung bei der BIG sind Sie und Ihre Familie rundum gut versorgt – mit starken Leistungen, attraktiven Extras und digitalen Services, die Ihnen den Alltag erleichtern.