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Umlageverfahren - Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber
Fallen Lohnausfallkosten an, bekommen Sie als Arbeitgeber Ihre Ausgaben bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) in Teilen erstattet. Dafür zahlen Sie einen Beitrag im Umlageverfahren. Diese Beiträge richten sich nach den jeweiligen Umlagesätzen der zuständigen Ausgleichskasse sowie den rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten der Beschäftigten. Das maschinelle Erstattungsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) für die Arbeitgeber, deren Betriebe am Umlageverfahren teilnehmen, ist verpflichtend.
Krankengeld
Durch die BIG sind Sie auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt auch bei Erkrankung der Kinder und bei Selbstständigen.
Als Arbeitnehmer/-in rundum versorgt
Mit Ihrer Krankenversicherung bei der BIG sind Sie und Ihre Familie rundum gut versorgt – mit starken Leistungen, attraktiven Extras und digitalen Services, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Geschäftsbericht 2022: BIG direkt gesund knackt bei Beitragseinnahmen Marke von zwei Milliarden Euro
DORTMUND, 08.08.2023. Erstmals hat BIG direkt gesund im Jahr 2022 bei den Beitragseinnahmen die Marke von zwei Milliarden Euro geknackt. In der Krankenversicherung waren dies 1,712 Milliarden Euro, in der Pflegeversicherung 363 Millionen Euro.
Ausbildungsstart
Herzlichen Glückwunsch – du hast die Schule erfolgreich gemeistert und einen Ausbildungsplatz ergattert! Jetzt beginnt der „Ernst des Lebens“. Doch kein Grund zur Panik: Unsere BIG-Checkliste verrät dir, wie du sicher und gut durch den ersten Tag im Berufsleben kommst.
Kinderkrankengeld
Wird ein Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Die BIG unterstützt Sie dabei finanziell und zahlt Ihnen Kinderkrankengeld, wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zuhause gepflegt wird und Sie nicht arbeiten können, Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden.
Besteuerung von korrigierten Beiträgen nach dem PUEG
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.11.2025 zur lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Stellung genommen.
Vorsorgepauschale nach dem PUEG
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) geäußert.
2026 gut abgesichert: Beitragsanpassung und starke Leistungen im Überblick
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren deutlich. Das spüren alle gesetzlichen Krankenkassen. Auch wir als BIG stehen vor diesen Entwicklungen. Allein 2025 lagen sie bundesweit rund 8 Prozent über dem Vorjahr.
Krankengeld für Selbstständige: Gesetzlich abgesichert im Krankheitsfall
Als hauptberuflich Selbstständige/-r oder kurzzeitig Beschäftigte/-r können Sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden. Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.