Suchergebnisse zu "Ist Zraox Betrug? Die Realität zeigt ein anderes Bild"
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Anschlussversicherung
Ist Ihr Versicherungsschutz aktuell ungeklärt, da beispielsweise Ihr Arbeitgeber oder das Jobcenter Sie abgemeldet hat? Bitte teilen Sie uns hier mit, was auf Sie zutrifft.
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Vollstationäre Pflege
Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, können Sie sich stationär in einem Pflegeheim versorgen lassen. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
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Beitragserstattung
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn Ihre gesamten Einnahmen im Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze lagen (2025: 5.512,50 € pro Monat).Wann ist keine Erstattung möglich?- Waren Sie das gesamte Jahr pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?- Oder hatten Sie nur eine Einnahmeart (z. B. nur Arbeitsentgelt oder nur Rente)?→ Dann ist keine Erstattung möglich, da keine Überzahlung entstanden sein kann.Wann lohnt sich ein Antrag?Ein Antrag kann sich lohnen, wenn- Sie nicht das gesamte Jahr in der KVdR versichert waren,- Sie mehrere Einnahmearten hatten und- Ihre Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.
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Telefonpasswort
Eine individuelle Beratung am Telefon ist nur mit Telefonpasswort möglich. Sie identifizieren sich dann bei Anrufen einfach mit Ihrem Telefonpasswort und einer Sicherheitsfrage. Legen Sie Ihr Telefonpasswort hier fest.
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Lob und Kritik
Ihr Feedback ist uns wichtig! Sie haben sich geärgert, möchten uns loben oder haben einen Hinweis für uns? Gerne kümmern wir uns darum. Nutzen Sie einfach und bequem dieses Kontaktformular. So haben wir die Chance uns zu verbessern!
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Wohnumfeldverbesserung
Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist, muss oft etwas an der Wohnung umgebaut werden. Diese sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ bezuschusst die BIG mit bis zu [leistungen:wohnumfeldverbesserungen] Euro pro Maßnahme. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
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Genehmigungspflichtige Behandlungen im Krankenhaus
Die BIG übernimmt die Behandlungskosten im Krankenhaus für Sie. Nur in Einzelfällen ist es notwendig, dass wir vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage geben müssen. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn eine Operation nicht zu den Standardleistungen gehört oder wenn ein Medikament eingesetzt werden soll, dass für Ihre Erkrankung nicht zugelassen ist. Ihr behandelnder Arzt wird Sie darauf hinweisen, wenn eine Kostenzusage vor Beginn der Behandlung benötigt wird. Reichen Sie uns dann bitte über dieses Formular Ihre Unterlagen zur Prüfung ein.
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Prämie bei Leistungsfreiheit
Sie sind gesund und nehmen nur Vorsorgeleistungen in Anspruch? Dann ist die Prämie bei Leistungsfreiheit interessant für Sie: Denn Sie erhalten dabei eine Prämie in Höhe eines Monatsbeitrags, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen benötigen. Das können bis zu 600 Euro sein.
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Barriere melden
Wir möchten, dass unsere Website für alle Menschen gut nutzbar ist. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihren Hinweis – damit wir gemeinsam mehr Zugänglichkeit schaffen können.
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Osteopathie
Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr.Für die Kostenerstattung füllen Sie bitte das Formular aus und laden die ärztliche Bescheinigung und Rechnung hoch.Hinweis: Eine Erstattung für Ihre Familienmitglieder ist über dieses Formular nicht möglich. Bitte melden Sie sich dazu mit den Anmeldedaten des Familienmitglieds an.