62 Suchergebnisse zu "2026年1月6日至3月27日中信证券跌幅"
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Daten, Fakten, Zahlen für Arbeitgeber
Die im Jahr 2026 wichtigsten aktuellen Werte, Fälligkeitstage und Bankverbindungen für Arbeitgeber*innen.
Pressemitteilungen
Immer up to date: Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen der BIG.
Sofortmeldepflichten für Friseure und Kosmetiker geplant
Bei der Sofortmeldepflicht soll der Branchenkatalog zum 1. Januar 2026 geändert werden: Die Forstwirtschaft soll dann nicht mehr unter die Mitführungs- und Sofortmeldepflicht fallen. Neu aufgenommen wird dagegen das Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Prävention wirkt: Bis zu 46 Krankheitstage innerhalb von drei Jahren weniger pro Beschäftigte
DORTMUND, 25.03.2026. Angesichts steigender Fehlzeiten – insbesondere durch psychische Erkrankungen – gewinnen die Ergebnisse einer Studie der Krankenkasse BIG direkt gesund und vivamind - Gesellschaft für Präventionsmedizin und Psychologie mbH eine besondere Bedeutung. Krankheitsbedingte Ausfälle verursachen nicht nur persönliche Belastungen für Beschäftigte, sondern auch erhebliche Kosten für Unternehmen. Gezielte Prävention kann krankheitsbedingte Fehlzeiten deutlich reduzieren: Bis zu 46 Krankheitstage pro Person innerhalb von drei Jahren lassen sich vermeiden.
Telemedizin neu gedacht: BIG beteiligt sich am Innovationsprojekt „Virtual Ward“
Zum 1. Februar 2026 ist die BIG dem Innovationsfonds-Projekt „Virtual Ward“ beigetreten. Zum 1. Februar 2026 ist die BIG dem Innovationsfonds-Projekt „Virtual Ward“ beigetreten. Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeeinrichtungen grundlegend zu verbessern.
Mindestlohn soll stufenweise auf 14,60 Euro steigen
Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben. Darauf hat sich die Mindestlohnkommission geeinigt.
Bonusprogramm BIGtionär - alle Maßnahmen im Überblick
Ob Vorsorgeuntersuchungen, Präventionskurse oder Sport - mit unserem Bonusprogramm BIGtionär zahlt sich das doppelt aus.
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Zuzahlungsbefreiung bei Zahnersatz
Hier können Sie die Zuzahlungsbefreiung bei Zahnersatz beantragen, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Sie benötigen dafür Ihre Einkommensnachweise.Einen Extra-Zuschuss erhalten Sie, wenn das monatliche Familienbruttoeinkommen folgende Grenzen (2026) nicht überschreitet: bei Alleinstehenden 1.582 Euro, mit einem Angehörigen 2.175,25 Euro, für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze um + 395,50 Euro.
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Aktuelles für Arbeitgeber
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