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Neuerungen im Datenaustausch eAU ab 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden einige Optimierungen im eAU-Abrufverfahren umgesetzt. Hier ein Überblick, welche Verfahren zu Jahresbeginn optimiert und welche neuen Rückmeldegründe eingeführt werden.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro.
Aktualisierungen im SV-Meldeportal zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden in den Meldeverfahren der Sozialversicherung zahlreiche Änderungen umgesetzt – und zeitgleich auch in das SV-Meldeportal aufgenommen.
Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung 2025
Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen, müssen alle Entgelte, die sie im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, im ersten Quartal des Folgejahres an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2025 dient als Grundlage für die Bemessung der Künstlersozialabgabe und ist bis zum 31. März 2026 abzugeben.
Mein Bigtionär 2025
Erweiterung der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung
Ab 2025 werden die Meldepflichten in Bezug auf die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung erweitert. Neben Daten aus der Entgeltabrechnung sind dann auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln.
Familienvorteil steuerfreier Kindergartenzuschuss
Das neue Kindergartenjahr 2024/2025 bietet Arbeitgebern Lohngestaltungsmöglichkeiten durch steuerfreie Zuschüsse, beispielsweise für die Kinderbetreuung. Eine gute Möglichkeit, die Betriebsattraktivität für junge Eltern zu erhöhen.
Gehaltserhöhung und Inflationsausgleichsprämie
Nachdem die Möglichkeit einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie ab Januar 2025 entfallen ist, ergab sich bei Arbeitgebern die Frage, ob Lohnerhöhungen zu Jahresbeginn die Steuerfreiheit der Inflationsprämie gefährden könnten.
Kinderbetreuungskosten mehr anerkannt
Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist ab 2025 verbessert worden.
Neuer Datenaustausch Pflegeversicherung startet im April
Anfang April 2025 geht das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung an den Start. Ab Juli 2025 wird seine Nutzung für alle Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend.