Beine und Füße eines Grundschulkindes, das schnell auf einem Roller/Scooter fährt

Rollerfahren auf dem Schulweg: Das müsst ihr beachten!

Pünktlich zum Schulbeginn stellt sich die Frage, wie eure Kinder den Schulweg zurücklegen. Da das Elterntaxi in der Regel nicht zu empfehlen ist, fahren bereits viele Grundschulkinder mit dem Tretroller zur Schule. Damit eure Kinder sicher sind, versorgen wir euch mit den wichtigsten Tipps zum Rollerfahren auf dem Schulweg!

Obwohl Rollerfahren lernen ideal auf das Fahrradfahren vorbereitet, warnen der ADAC und auch Grundschulen davor, Kinder auf dem Schulweg allein ihren Tretrollern - auch Scooter genannt - zu überlassen. Zwar ist es gesetzlich erlaubt, dass Kinder vor der bestandenen Fahrradprüfung (in der dritten oder vierten Klasse) den Roller oder das Fahrrad als Transportmittel für den Schulweg nutzen, das bedeutet aber nicht, dass sie in der Lage sind, das Gefährt auch verantwortungsvoll bedienen und Gefahren rechtzeitig einschätzen zu können. Begleitet Grundschulkinder also am besten immer während des Schulwegs, sofern sie mit dem Roller oder Fahrrad fahren und noch keine Fahrradprüfung abgelegt haben oder lasst sie zu Fuß ihren Schulweg zurücklegen. (Info an mich: "Sicheren Schulweg" verlinken) 

Kind auf dem Roller

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Ungefähr im Alter zwischen zweieinhalb und drei Jahren werden Bobbycars, Drei- und Laufräder ziemlich langweilig. Dann ist die richtige Zeit, um euren Kindern das Tretrollerfahren beizubringen. Bedenkt aber immer, dass jedes Kind sein eigenes Tempo hat.
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Gefahren des Rollerfahrens auf dem Schulweg

Eltern denken häufig, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg weniger gefährdet sind, wenn sie in Gruppen unterwegs sind. Grundlegend kann das zutreffen, allerdings sind eure Kinder in der Gruppe auch schneller abgelenkt und dadurch unkonzentrierter. Sind sie zusätzlich noch auf Rollern unterwegs und fahren beispielsweise Rollerrennen, erhöhen sich die Risiken im Straßenverkehr enorm. Auch besteht ein großes Risiko, wenn Kinder „kurz“ den Bürgersteig verlassen, um beispielsweise anderen Personen oder parkenden Fahrzeugen auszuweichen. 

Hinzu kommt, dass Grundschulkinder Entfernungen und Geschwindigkeiten meist noch nicht gut einschätzen können und eine längere Reaktionszeit haben. In der kalten Jahreszeit erhöhen sich die Gefahren durch Dunkelheit sowie nasse und glatte Wege. Beispielsweise können Autofahrer*innen bei erschwerter Sicht Kinder erst aus rund 25 Metern Entfernung erkennen. Reflektoren an Kleidung, Schulranzen, Gefährt und Fahrradhelm sorgen dafür, dass eure Kinder bereits aus 130 bis 140 Metern Entfernung gesehen werden.

Übrigens sind Kinder nach SGB VII §2 Abs. 1 Ziffer 8 / §8 Abs. 2 auf dem Schulweg versichert. Das gilt auch bei Umwegen.

So wird das Rollerfahren auf dem Schulweg sicher!

  1. Kauft eurem Kind einen Roller, der komplett verkehrssicher ist. Kontrolliert den Roller regelmäßig auf seine Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit. Bedenkt außerdem: Im Gegensatz zum Fahrrad kann euer Kind die Schultasche nur auf dem Rücken tragen und nicht auf dem Gepäckträger oder in einem Korb verstauen.
  2. Eure Kinder sollten das Aufsteigen, Absteigen, Kurvenfahren, Bremsen und das Rollerfahren an sich beherrschen.
  3. Lasst eure Kinder nie ohne Fahrradhelm auf dem Roller fahren. Der Helm sollte aus hellen beziehungsweise bunten (Signal-)Farben bestehen und mit Reflektoren versehen sein.
  4. Lauft und fahrt den Schulweg häufiger gemeinsam ab und weist eure Kinder auf mögliche Gefahren und Stolperfallen wie Schlaglöcher, Bordsteinkanten und Gullydeckel hin. Erklärt ihnen auch, dass es immer passieren kann, dass Autos zu schnell fahren oder plötzlich aus Ein- und Ausfahrten auftauchen und sie beispielsweise aufgrund ihrer Größe übersehen werden können.
  5. Wählt immer den sichersten und nicht den schnellsten Weg. Zieht beispielsweise verkehrsarme Strecken immer vor, achtet aber auch darauf, dass eure Kinder auf den Straßen gut fahren können und dass der Weg nicht zu einsam ist.
  6. Schult sie darin, vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Und weil ihr als Eltern wie immer Vorbilder für eure Kinder seid, achtet auch bei euch darauf, wenn ihr mit dem Roller oder Fahrrad unterwegs seid und tragt am besten auch einen Helm.
  7. Richtig gut: Laut der StVO müssen Kinder bis zum achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren und dürfen es sogar bis zum zehnten Geburtstag. Es sei denn, es gibt einen Radweg, der von der Fahrbahn getrennt ist.
Familie sitzt auf dem Sofa

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