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Masern: Kleines Kind mit Hautausschlag

Schutzimpfung gegen Masern

Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten, die es gibt. Man kann sich sogar auf mehrere Meter Entfernung bei einem Patienten anstecken. Wirkungsvollen Schutz dagegen bietet eine Impfung.

Auch Erwachsene sind anfällig für Masern-Viren

Nicht nur Kinder können Masern bekommen, auch Erwachsene sind für die Viren anfällig. Aktuell betreffen sogar mehr als die Hälfte der Masernfälle Jugendliche und Erwachsene. Und bei ihnen nimmt die Krankheit oft einen besonders schweren Verlauf bis hin zu Lungen- und Hirnhautentzündung.

Zahl der Masernfälle steigt

Von Januar bis März 2019 wurden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) viermal so viele Masernfälle gemeldet wie im gleichen Zeitraum 2018. 170 Länder meldeten zusammen rund 112.000 Erkrankungen (im Vorjahr 28.000). Die tatsächliche Zahl liege noch deutlich höher, warnte die WHO, weil vermutlich nur jeder zehnte Fall gemeldet werde.

Masern-Impfpflicht für Kindergarten- und Schulkinder

Damit die Zahl der Masernfälle wieder sinkt, gibt es seit dem 01.03.2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfpflicht gilt für alle Schulen und Kindertagesstätten. Sobald Eltern ihr Kind in einer Kita oder Schule anmelden, muss ein Nachweis über die Masern-Impfung vorgelegt werden. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld von 2.500 Euro oder ein Ausschluss von Kindertagesstätten. Ein Schulausschluss ist aufgrund der Schulpflicht in Deutschland nicht möglich.

Die Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen und Ärzte. Kann eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff nachgewiesen werden, gilt die Impfpflicht nicht.

Wie steckt man sich mit Masern an?

Masern werden über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Die Bakterien siedeln sich anschließend an den Schleimhäuten im Rachenbereich an und können sich von dort aus weiter im Körper verbreiten. Etwa acht bis zehn Tage nach der Ansteckung kommt es zu den ersten Krankheitszeichen. Meist verläuft die Krankheit relativ unproblematisch. Es kann jedoch zu Komplikationen kommen, die lebensbedrohliche Ausmaße annehmen können. Da durch die länger andauernde Krankheit das Immunsystem geschwächt ist, ist der Körper anfälliger für diverse Krankheiten. Zu den Masern-Komplikationen zählen:  Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfall bis hin zu Gehirnentzündungen, die oftmals bleibende Schäden hinterlässt und in einigen Fällen auch zum Tod führt.

Symptome und Verlauf von Masern

Eine Maserninfektion beginnt in der Regel mit Fieber- und grippeähnlichen Symptomen, wie Schnupfen, Husten und Halsschmerzen. Es kann zusätzlich zu Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Durchfall kommen. Auf der Mundschleimhaut lassen sich kleine, rote Flecken mit einem weißen Kern beobachten, man nennt sie Koplik-Flecken. Die Flecken breiten sich weiter im Rachenbereich aus, gefolgt von einem starken Anstieg des Fiebers.

Anschließend sinkt das Fieber nach etwa drei bis vier Tagen, doch die Krankheit ist noch nicht überstanden. Es folgt das Hauptstadium der Masernkrankheit, das erneut von hohem Fieber begleitet wird. Nun lässt sich der Masern-typische Hautausschlag auf dem Körper beobachten: Die Flecken sind hellrot und etwa sechs Millimeter groß. Sie bilden sich zunächst hinter den Ohren und verteilen sich von dort über den ganzen Körper. Lediglich Handflächen und Fußsohlen bleiben verschont. Nach kurzer Zeit werden die Flecken dunkler, bis sie sich schließlich bräunlich-violett färben.

Die Krankheit dauert etwa zwei Wochen an. Doch selbst nachdem die Symptome verschwunden sind ist das Immunsystem noch für etwa sechs Wochen geschwächt.

Wo besteht Ansteckungsgefahr?

Masern sind weltweit verbreitet und hoch ansteckend. Ansteckungsgefahr besteht deshalb überall, wo sich Erkrankte aufhalten. Von 100 nicht geimpften Menschen stecken sich 95 mit Masern an. Die Bakterien sind extrem hartnäckig und überleben, nachdem sie vom Erkrankten durch Niesen oder Husten in die Luft abgegeben wurden, noch bis zu zwei Stunden. Zusätzlich kann man sich durch den direkten Kontakt mit Gegenständen anstecken, die mit den Bakterien in Berührung gekommen sind. Die Zahl der Neuerkrankungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies liegt daran, dass nicht genug Kinder geimpft werden und die Erreger zusätzlich von Urlaubern oder Einwanderern mitgebracht werden können.

Impfung gegen Masern? Auch Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen

Die Ständige Impfkommission ( STIKO) empfiehlt, die erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung im Alter von 11-14 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten durchführen zu lassen. Erst nach der zweiten Impfung besteht optimaler Impfschutz gegen die hartnäckigen Masern Erreger. Wenn das Kind in die Kita kommt, kann die erste Impfung bereits ab 9 Monaten erfolgen. Aber auch Erwachsene sollten sich impfen lassen, wenn sie nicht sicher sind, ob sie schon geimpft sind oder bereits Masern hatten.

  • Für alle Jahrgänge ab 1970 wird die Masernimpfung als Standard von der STIKO empfohlen.
  • Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht. Besteht allerdings aktuell Kontakt zu Masernerkrankten und es ist nicht bekannt, ob man durch eine vorherige Erkrankung oder Impfung geschützt ist, empfiehlt die STIKO auch für diese Gruppe, sich gegen Masern impfen zu lassen. Diese postexpositionelle Impfung sollte möglichst innerhalb von drei Tagen nach Kontakt zu Masernkranken erfolgen.

Wie auch andere Immunisierungen kann die Impfung gegen Masern Nebenwirkungen und Impfreaktionen mit sich bringen.

Vorteil Herdenimmunität

Damit Krankheiten wie Masern ganz verschwinden, muss eine bestimmte Impfrate in der Bevölkerung erfüllt sein. Denn dann schützen Geimpfte auch Menschen, die sich, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht impfen lassen können oder auch Neugeborene. Das nennt man Herdenimmunität.

Kostenerstattung bei der BIG

Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG die Kosten für Ihre Schutzimpfungen. Auch die Impfung gegen Masern wird von der ständigen Impfkommission ( STIKO) empfohlen und ist somit Teil der Schutzimpfungen, die von der BIG gezahlt werden.