
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen: Babyfernsehen seit 2021 verboten
Zu diesen nicht-ärztlich-indizierten und somit ergänzenden Ultraschalluntersuchungen beziehungsweise zum sogenannten Babyfernsehen zählen Doppler-, Duplex-, 3D- und 4D-Verfahren. Doch warum sind die gestochen scharfen Bilder und Filme seit Januar 2021 verboten?
Neues Strahlenschutzgesetz verbietet Babyfernsehen
Das Verbot wurde im Dezember 2020 vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) auf dem Internetportal www.igel-monitor.de bekanntgegeben und ist eine neue Vorgabe im Strahlenschutzgesetz, um Föten vor einer unnötig hohen Strahlendosis zu schützen.
Im neuen Strahlenschutzgesetz heißt es: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“
Folgende Begründung liegt dem Verbot zugrunde: Bei dem Fötus handele es sich um eine schutzbefohlene Person, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selbst keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie vom Knochen absorbiert werde.