Zu diesen nicht-ärztlich-indizierten und somit ergänzenden Ultraschalluntersuchungen beziehungsweise zum sogenannten Babyfernsehen zählen Doppler-, Duplex-, 3D- und 4D-Verfahren. Doch warum sind die gestochen scharfen Bilder und Filme seit Januar 2021 verboten?
Neues Strahlenschutzgesetz verbietet Babyfernsehen
Das Verbot wurde im Dezember 2020 vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) auf dem Internetportal www.igel-monitor.de bekanntgegeben und ist eine neue Vorgabe im Strahlenschutzgesetz, um Föten vor einer unnötig hohen Strahlendosis zu schützen.
Im neuen Strahlenschutzgesetz heißt es: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“
Folgende Begründung liegt dem Verbot zugrunde: Bei dem Fötus handele es sich um eine schutzbefohlene Person, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selbst keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie vom Knochen absorbiert werde.
Ultraschall als Schwangerschaftsvorsorge bleibt
Die drei regulären Ultraschalltermine, die im Rahmen der Schwangerenvorsorge erfolgen, bleiben weiterhin erhalten. Dazu zählt übrigens auch die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche. Diese ist somit keine zusätzliche Untersuchung, sondern ersetzt die zweite Basis-Ultraschalluntersuchung. Werden während dieser drei Untersuchungen Entwicklungsauffälligkeiten beim Embryo festgestellt, übernehmen die Krankenkassen weitere Ultraschalluntersuchungen, wie beispielsweise einen 3D-Ultraschall. Die Schwangerenvorsorge wird durch die deutschen Mutterschaftsrichtlinien geregelt und zählt im internationalen Vergleich zu den umfangreichsten Leistungen der Krankenversicherungen. Bereits vor einigen Jahren stufte der IGeL-Monitor ergänzende Untersuchungen in der Schwangerschaft als unklar ein. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich Nutzen und Schaden noch ungefähr die Waage.
BIG direkt gesund trägt die Kosten der erweiterten Ultraschalluntersuchung.
Gynäkologen*innen und Hebammen befürworten Verbot
3D-Ultraschalls wurden ursprünglich als zusätzliche Ultraschalluntersuchung erlaubt, um zum Beispiel Missbildungen oder Fehllagen zu erkennen. Das Babyfernsehen wurde allerdings mehr und mehr zu Unterhaltungs- und Erinnerungszwecken genutzt. Zwar machten Gynäkologen einen zusätzlichen Umsatz durch das Babykino, allerdings stufen es ebenfalls viele Frauenärzt*innen und Hebammen als ein unnötiges Risiko ein. Denn neben der zusätzlichen Strahlenbelastung kann ein 3D-Ultraschall außerdem das Fruchtwasser erwärmen – ob dies negative Folgen für das Ungeborene haben kann, ist bislang unklar. Umso besser ist es doch, wenn man möglichen Risiken gleich aus dem Weg geht.
Fest steht also, dass alle notwendigen Ultraschalluntersuchungen weiterhin Teil der Schwangerenvorsorge sind und auch wenn das Babyfernsehen eine schöne Sache war – umso größer wird ab jetzt wieder die Freude auf den Moment sein, wenn ihr euer Baby zum ersten Mal richtig seht und in den Armen halten dürft.