Schwangere Frau hält Ultraschallbild neben ihren Babybauch

Ergänzende Ultraschalluntersuchungen: Babyfernsehen seit 2021 verboten

Dank Ultraschall könnt ihr dabei zusehen, wie euer ungeborenes Baby wächst und gedeiht, ihr seht, wie sein Herz schlägt, wie es sich bewegt oder am Daumen nuckelt, Geschlechtsteile, Hände, Füße und das Näschen werden sichtbar. Meist sind die Ultraschalluntersuchungen, die zur Schwangerschaftsvorsorge zählen, bereits ausreichend, um festzustellen, ob es eurem ungeborenen Baby gut geht. Doch laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung wünschen sich vier von fünf Frauen weitere ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die auch Babyfernsehen, Babykino oder Babyviewing genannt werden und beispielsweise das Baby als 3D-Aufnahme abbilden. Eben dieses Babyfernsehen zählt zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und ist seit Januar 2021 verboten. Wir verraten euch, warum.

Zu diesen nicht-ärztlich-indizierten und somit ergänzenden Ultraschalluntersuchungen beziehungsweise zum sogenannten Babyfernsehen zählen Doppler-, Duplex-, 3D- und 4D-Verfahren. Doch warum sind die gestochen scharfen Bilder und Filme seit Januar 2021 verboten?

Neues Strahlenschutzgesetz verbietet Babyfernsehen

Das Verbot wurde im Dezember 2020 vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) auf dem Internetportal www.igel-monitor.de bekanntgegeben und ist eine neue Vorgabe im Strahlenschutzgesetz, um Föten vor einer unnötig hohen Strahlendosis zu schützen.

Im neuen Strahlenschutzgesetz heißt es: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“

Folgende Begründung liegt dem Verbot zugrunde: Bei dem Fötus handele es sich um eine schutzbefohlene Person, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selbst keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie vom Knochen absorbiert werde.

Ultraschall als Schwangerschaftsvorsorge bleibt

Die drei regulären Ultraschalltermine, die im Rahmen der Schwangerenvorsorge erfolgen, bleiben weiterhin erhalten. Dazu zählt übrigens auch die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche. Diese ist somit keine zusätzliche Untersuchung, sondern ersetzt die zweite Basis-Ultraschalluntersuchung. Werden während dieser drei Untersuchungen Entwicklungsauffälligkeiten beim Embryo festgestellt, übernehmen die Krankenkassen weitere Ultraschalluntersuchungen, wie beispielsweise einen 3D-Ultraschall. Die Schwangerenvorsorge wird durch die deutschen Mutterschaftsrichtlinien geregelt und zählt im internationalen Vergleich zu den umfangreichsten Leistungen der Krankenversicherungen. Bereits vor einigen Jahren stufte der IGeL-Monitor ergänzende Untersuchungen in der Schwangerschaft als unklar ein. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich Nutzen und Schaden noch ungefähr die Waage. 

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Gynäkologen*innen und Hebammen befürworten Verbot

3D-Ultraschalls wurden ursprünglich als zusätzliche Ultraschalluntersuchung erlaubt, um zum Beispiel Missbildungen oder Fehllagen zu erkennen. Das Babyfernsehen wurde allerdings mehr und mehr zu Unterhaltungs- und Erinnerungszwecken genutzt. Zwar machten Gynäkologen einen zusätzlichen Umsatz durch das Babykino, allerdings stufen es ebenfalls viele Frauenärzt*innen und Hebammen als ein unnötiges Risiko ein. Denn neben der zusätzlichen Strahlenbelastung kann ein 3D-Ultraschall außerdem das Fruchtwasser erwärmen – ob dies negative Folgen für das Ungeborene haben kann, ist bislang unklar. Umso besser ist es doch, wenn man möglichen Risiken gleich aus dem Weg geht.

Fest steht also, dass alle notwendigen Ultraschalluntersuchungen weiterhin Teil der Schwangerenvorsorge sind und auch wenn das Babyfernsehen eine schöne Sache war – umso größer wird ab jetzt wieder die Freude auf den Moment sein, wenn ihr euer Baby zum ersten Mal richtig seht und in den Armen halten dürft.

 

Schwangere Frau sitzt auf dem Bett und schaut auf ein Ultraschallbild.

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