Ergänzende Ultraschalluntersuchungen: Babyfernsehen seit 2021 verboten
Letzte Aktualisierung: 21. August 2025|Lesezeit: 3 Minuten
Dank Ultraschall könnt ihr dabei zusehen, wie euer ungeborenes Baby wächst und gedeiht, ihr seht, wie sein Herz schlägt, wie es sich bewegt oder am Daumen nuckelt, Geschlechtsteile, Hände, Füße und das Näschen werden sichtbar. Meist sind die Ultraschalluntersuchungen, die zur Schwangerschaftsvorsorge zählen, bereits ausreichend, um festzustellen, ob es eurem ungeborenen Baby gut geht. Doch laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung wünschen sich vier von fünf Frauen weitere ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die auch Babyfernsehen, Babykino oder Babyviewing genannt werden und beispielsweise das Baby als 3D-Aufnahme abbilden. Eben dieses Babyfernsehen zählt zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und ist seit Januar 2021 verboten. Wir verraten euch, warum.

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Verfasst von
BIG Redaktion