Die ersten Kindsbewegungen zu spüren ist ein unvergesslicher Augenblick für werdende Eltern. Auch auf den Ultraschallbildern wird deutlich, wie schnell dieser winzige kleine Fleck „Leben“ immer mehr zu einem eigenständigen Menschen wird.
Leider verlaufen nicht alle Schwangerschaften unproblematisch und in manchen Fällen sind die Komplikationen so stark, dass das ungeborene Kind schon im Mutterleib, während oder kurz nach der Geburt verstirbt.
Wieso heißen Fehl- oder Totgeburten auch Sternkinder?
Heutzutage werden alle Kinder, die im Mutterleib während oder kurz nach der Geburt verstorben sind, auch Sternenkinder, Schmetterlingskinder oder Stillgeborene („Stille Geburt“) genannt. Der Name Sternenkind lässt sich leicht erklären und bezeichnet den Weg, der leider nicht zuerst auf die Erde, sondern direkt in den Himmel und zu den Sternen führt.
Was ist der Unterschied zwischen Fehl- und Totgeburt?
Totgeburt
Wenn der Fötus nach der 24. Schwangerschaftswoche (SSW) verstirbt oder ein Gewicht von 500 Gramm erreicht hat, gilt er als Totgeburt. Das kann noch im Mutterleib der Fall sein oder auch kurz nach der Geburt.
BIGbalance Life & Health – das kostenlose Gesundheitsportal für BIG-Versicherte
Fehlgeburt
Wenn eine Frau den Fötus vor der 24. SSW verliert oder das ungeborene Kind unter 500 Gramm wiegt, ist von einer Fehlgeburt (Abort) die Rede. Anders gesagt, endet die Schwangerschaft bei einer Fehlgeburt, bevor das Kind lebensfähig ist.
Doch auch wenn das Sternenkind in diesem Fall noch nicht lebensfähig war – für trauernde Eltern spielt es keine Rolle, wie schwer oder wie alt das Baby ist.
Die Trauer ist oft die Gleiche beziehungsweise immer individuell und betrifft daher auch viele Eltern mit Fehlgeburten.
Dennoch ist es erst seit rund zehn Jahren möglich, einem Sternenkind, das unter 500 Gramm wiegt, einen offiziellen Namen zu geben und es ohne zusätzliche Bürokratie bestatten zu lassen.
Elternpetition bewirkt Gesetzesänderung
Anfang 2013 Jahren hat sich ein betroffenes Ehepaar für eben dieses Recht mithilfe einer Petition eingesetzt. Sie kämpften dafür, dass auch Fehlgeburten beziehungsweise Sternenkinder, die unter 500 Gramm wiegen, einen offiziellen Namen bekommen, im Stammbuch eingetragen und in ganz Deutschland bestattet werden können. Und zwar ohne zahlreiche bürokratische und kräftezehrende Hürden überwinden zu müssen. Im Mai 2013 bewirkten sie damit eine Gesetzesänderung im Personenstandsgesetz. Seitdem können auch Sternenkinder, die unter 500 Gramm wiegen, in das Personenstandsregister eingetragen beziehungsweise vom Standesamt ganz offiziell mit Vornamen erfasst werden. Auch ist es seitdem für Eltern möglich, eine Geburtsurkunde für das Kind zu erhalten – die offizielle Bescheinigung, dass dieser kleine Mensch existiert hat, kann eine große Hilfe bei der Bewältigung der Trauer sein.
Wann gilt bei Sternenkindern Bestattungspflicht?
Seit 2013 können alle Sternenkinder unabhängig vom Gewicht und Alter und des Bundeslandes unbürokratisch bestattet werden, sofern es die Eltern wünschen. Während Eltern von Fehlgeburten eine Bestattung freisteht, gilt bei Totgeburten beziehungsweise Sternenkindern, die über 500 Gramm wiegen, eine Bestattungspflicht.
Welche Bestattungsart für Sternenkinder?
Natürlich entscheiden Familien ganz allein, wie sie ihr Kind bestatten lassen möchten.
Unter anderem sind diese Bestattungsarten möglich:
- kostenlose Urnenbestattung durch die Klinik auf einem Friedhof in einer Gemeinschaftsurne. Dafür gibt es oft feste Termine – beispielsweise zwei- bis dreimal im Jahr.
- Begräbnis in Bestattungswäldern wie in den deutschlandweiten RuheForsten, ebenfalls mit kostenfreien Grabstätten – hier RegenbogenBiotope genannt. Falls gewünscht mit namentlicher Kennzeichnung und religiösen Symbolen.
- eigenes (Urnen-)Grab/Familiengrab beziehungsweise eine individuelle und alleinige Bestattung.
Wie viele Sternenkinder pro Jahr?
Im Jahr 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt (Destatis) in Deutschland 3.247 Totgeborene.
Fehlgeburten werden dagegen bislang nicht offiziell erfasst. Diese stillen Geburten passieren wesentlich häufiger als Totgeburten. Man geht davon aus, dass rund jede sechste schwangere Frau – zwischen zwölf und 24 Prozent – eine Fehlgeburt erleidet. Bezieht man die Frauen mit ein, die von ihrer Schwangerschaft und der anschließenden Fehlgeburt nichts wussten, sind es schätzungsweise 50 bis 70 Prozent.
Fehlgeburten immer noch ein Tabu
Dass Fehlgeburten in der Statistik nicht erfasst werden, macht deutlich, dass sie immer noch ein großes Tabuthema sind und buchstäblich totgeschwiegen werden (müssen). Besonders deshalb, weil Betroffene Angst davor haben, dass die Trauer um ein Kind, das aus der Sicht vieler Menschen „doch noch gar kein richtiger Mensch, sondern nur ein Embryo oder Fötus war“ nicht gerechtfertigt sei.