Inhalt
Welche Versicherung gilt in deiner Situation nach der Schule?
Nach dem Schulabschluss gibt es nicht die eine richtige Lösung – entscheidend ist, welchen Weg du einschlägst. Je nach Situation gelten unterschiedliche Regeln für deine Krankenversicherung. Die folgende Übersicht hilft dir dabei, schnell herauszufinden, was für dich gilt.
Wenn du ein Studium beginnst
Startest du ein Studium, bist du in der Regel zunächst weiterhin über die Familienversicherung abgesichert – vorausgesetzt, du bist unter 25 Jahre alt und erfüllst die Einkommensgrenzen. Danach greift die sogenannte studentische Krankenversicherung, die speziell für Studierende vergünstigte Beiträge bietet.
Wichtig zu wissen:
Die studentische Versicherung gilt meist bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester. Danach musst du dich freiwillig versichern. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig bei der Krankenkasse zu informieren und die passende Option zu wählen.
Wenn du eine Ausbildung machst
Beginnst du eine Ausbildung, bist du automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen, wobei dein Ausbildungsbetrieb einen Teil übernimmt.
Das bedeutet für dich:
Du musst dich zwar selbst bei einer Krankenkasse anmelden, profitierst aber von einer einfachen und klar geregelten Absicherung ohne zusätzliche Kostenplanung.
Wenn du eine Übergangszeit oder ein Gap Year einlegst
Planst du nach der Schule eine Pause, zum Beispiel für Reisen, ein Praktikum oder zur Orientierung, musst du dich in der Regel selbst versichern. Die Familienversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen noch bestehen bleiben – etwa bei kurzer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Sobald diese Phase länger dauert oder bestimmte Voraussetzungen entfallen, ist eine freiwillige Krankenversicherung notwendig. Die Beiträge musst du dann selbst tragen.
Wenn du ein FSJ oder einen Freiwilligendienst machst
Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes bist du in der Regel gesetzlich versichert. Die Beiträge übernimmt dabei größtenteils die Einsatzstelle.
Für dich bedeutet das:
Du bist ähnlich abgesichert wie in einer Ausbildung, ohne dich um die Organisation im Detail kümmern zu müssen.
Wenn du ins Ausland gehst
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt – etwa für ein Auslandsstudium, Au-pair oder Work & Travel – reicht die deutsche Krankenversicherung oft nicht aus. In vielen Fällen benötigst du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.
Wichtig:
Je nach Dauer und Zielland gelten unterschiedliche Regelungen. Informiere dich unbedingt vorab, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Wichtig: Rechtzeitig kümmern!
Unabhängig davon, welchen Weg du einschlägst, gilt:
Kümmere dich frühzeitig um deine Krankenversicherung. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht – das heißt, du musst jederzeit abgesichert sein.
Wer sich zu spät kümmert, riskiert Nachzahlungen oder Probleme bei der medizinischen Versorgung.
Krankenversicherung nach der Schule im Vergleich
Situation | Versicherungsart | Kosten (ca.) | Wer zahlt? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Studium | Familienversicherung / studentische GKV | 0 € (familienversichert) ca. 120 € (studentisch) | Eltern / selbst | Familienversicherung meist bis 25 Jahre, danach studentischer Tarif |
| Ausbildung | Familienversicherung / studentische GKV | Einkommensabhängig | Arbeitgeber + Azubi | Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen |
| Gap Year / Übergang | Freiwillige Versicherung | ca. 200–220 € | Selbst | Pflicht zur eigenen Absicherung bei längerer Übergangszeit |
| FSJ / BFD | Gesetzliche Versicherung | meist kostenfrei | Einsatzstelle | Sozial abgesichert ähnlich wie in Ausbildung |
| Auslandsaufenthalt | Auslandskrankenversicherung (+ ggf. GKV) | variabel (ab ca. 30 €/Monat) | Selbst / teilweise Programme | Zusätzlicher Schutz notwendig, da GKV oft nicht ausreicht |
Start der Ausbildung
Du beginnst eine Ausbildung? Dann brauchst du eine eigene BIG-Versicherung. Das geht ganz einfach im Internet – den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und den Arbeitgeber informieren. Alles andere erledigen wir für dich.
Aufnahme eines Studiums
Bis zum 25. Geburtstag kannst du meistens kostenfrei familienversichert bleiben. Zivil-, oder Wehrdienstzeit verlängern gegebenenfalls diesen Anspruch. Wer die Altersgrenze überschreitet oder mehr verdient als 565 Euro monatlich, wird grundsätzlich Mitglied in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten. Der monatliche Beitrag dafür liegt bei 118,93 Euro. Hinzu kommen 30,78 Euro für Studenten mit Kindern und 35,91 Euro ohne Kinder für die Pflegeversicherung.
Bescheinigung über die Krankenversicherung
Wenn du dich bei einer Hochschule einschreibst, brauchst du eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der BIG. Die Vorlage der Versichertenkarte reicht nicht aus. Bitte beachtet dabei die Einschreibefristen und bestellt die Bescheinigung einfach direkt in deinem geschützten Online-Bereich meineBIG.
Hier klicken für weitere Informationen
Berufsvorbereitendes Praktikum
Wer beim Praktikum kein Geld verdient, bleibt familienversichert. Gibt es für das Praktikum Geld, musst du dich wie ein Azubi selbst BIG versichern.
Freiwilliger Wehrdienst
Wenn Du einen freiwilligen Wehrdienst machst, bist du weiterhin über deine Eltern familienversichert.
Bundesfreiwilligendienst
Wer sich nach der Schule für einen Bundesfreiwilligendienst entscheidet, wird wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender eingestuft, sobald es ein Taschengeld oder andere Vergünstigungen wie z.B. "freie Kost" gibt. Das bedeutet, dass Ihr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung seid. Diese Sozialversicherungsbeiträge übernimmt während des Bundesfreiwilligendienstes eure Einsatzstelle. Die Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge für Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung.
Sollte der Dienst gänzlich ohne Entgelt geleistet werden, besteht keine Sozialversicherungspflicht, jedoch ggf. Anspruch auf eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag über einen Elternteil oder Ehepartner.
Soziales Jahr im Ausland
Wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann man je nach Einkommen kostenfrei familienversichert bleiben oder freiwilliges Mitglied der BIG werden.
Jugendfreiwilligendienste
Ein Freiwilliges Soziales oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bietet Dir nach der Schule eine gute Orientierung. Wenn Du für Deinen Freiwilligendienst Lohn oder Gehalt bekommst, kannst Du Dich bei uns gerne selbst versichern. Die Beiträge zahlt Dein Arbeitgeber für Dich. Wenn Du kein Geld für Deinen Freiwilligendienst erhältst, kannst Du über deine Eltern bei uns mitversichert sein (Familienversicherung). Das gilt bis zu Deinem 25. Geburtstag, wenn auch die anderen Voraussetzungen passen. Wenn Du 25 Jahre oder älter bist, versichern wir Dich ebenfalls gerne selbst bei uns. Spreche uns bei Fragen einfach an. Wenn Du Dich bei uns versichern möchtest, hilft Dir der untere Link.

Mitglied werden
Als Auszubildende*r Mitglied der BIG direkt gesund werden und von Anfang an alle Vorteile genießen.
Die BIG-Gesundheitsredaktion verbindet journalistisches Know-how mit medizinischem und kommunikativen Fachwissen.
