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Zwe Personen vor einem Laptop

Krankenversicherung nach der Schule – das musst du wissen

Die Schule ist abgeschlossen und die Weichen für die Zukunft sind gestellt. Doch wie läuft es mit der Krankenversicherung, wenn es in die Ausbildung oder ins Studium geht. Bin ich weiter bei den Eltern versichert, muss ich mir selbst eine Krankenkasse suchen oder was passiert, wenn ich für ein Jahr ins Ausland gehe?

Start der Ausbildung

Du beginnst eine Ausbildung? Dann brauchst du eine eigene BIG-Versicherung. Das geht ganz einfach im Internet – den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und den Arbeitgeber informieren. Alles andere erledigen wir für dich.

Aufnahme eines Studiums

Bis zum 25. Geburtstag kannst du meistens kostenfrei familienversichert bleiben. Zivil-, oder Wehrdienstzeit verlängern gegebenenfalls diesen Anspruch. Wer die Altersgrenze überschreitet oder mehr verdient als 505 Euro monatlich, wird grundsätzlich Mitglied in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten. Der monatliche Beitrag dafür liegt bei 96,39 Euro. Hinzu kommen 27,61 Euro für Studenten mit Kindern und 32,48 Euro ohne Kinder für die Pflegeversicherung.

Bescheinigung über die Krankenversicherung

Wenn du dich bei einer Hochschule einschreibst, brauchst du eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der BIG. Die Vorlage der Versichertenkarte reicht nicht aus. Bitte beachtet dabei die Einschreibefristen und bestellt die Bescheinigung einfach direkt in deinem geschützten Online-Bereich meineBIG.

Hier geht's zum Formular

Berufsvorbereitendes Praktikum

Wer beim Praktikum kein Geld verdient, bleibt familienversichert. Gibt es für das Praktikum Geld, musst du dich wie ein Azubi selbst BIG versichern.

Freiwilliger Wehrdienst

Wenn Du einen freiwilligen Wehrdienst machst, bist du weiterhin über deine Eltern familienversichert.

Bundesfreiwilligendienst

Wer sich nach der Schule für einen Bundesfreiwilligendienst entscheidet, wird wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender eingestuft, sobald es ein Taschengeld oder andere Vergünstigungen wie z.B. "freie Kost" gibt. Das bedeutet, dass Ihr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung seid. Diese Sozialversicherungsbeiträge übernimmt während des Bundesfreiwilligendienstes eure Einsatzstelle. Die Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge für Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung.

Sollte der Dienst gänzlich ohne Entgelt geleistet werden, besteht keine Sozialversicherungspflicht, jedoch ggf. Anspruch auf eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag über einen Elternteil oder Ehepartner.

Soziales Jahr im Ausland

Wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann man je nach Einkommen kostenfrei familienversichert bleiben oder freiwilliges Mitglied der BIG werden.

Jugendfreiwilligendienste

Ein Freiwilliges Soziales oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bietet Dir nach der Schule eine gute Orientierung. Wenn Du für Deinen Freiwilligendienst Lohn oder Gehalt bekommst, kannst Du Dich bei uns gerne selbst versichern. Die Beiträge zahlt Dein Arbeitgeber für Dich. Wenn Du kein Geld für Deinen Freiwilligendienst erhältst, kannst Du über deine Eltern bei uns mitversichert sein (Familienversicherung). Das gilt bis zu Deinem 25. Geburtstag, wenn auch die anderen Voraussetzungen passen. Wenn Du 25 Jahre oder älter bist, versichern wir Dich ebenfalls gerne selbst bei uns. Spreche uns bei Fragen einfach an. Wenn Du Dich bei uns versichern möchtest, hilft Dir der untere Link. 

Mitglied werden

Als Auszubildende*r Mitglied der BIG direkt gesund werden und von Anfang an alle Vorteile genießen.

Gruppe von Menschen schaut in die Kamera