
Richtig versichert nach der Schule - wie gehts weiter?
Start der Ausbildung
Du beginnst eine Ausbildung? Dann brauchst du eine eigene BIG-Versicherung. Das geht ganz einfach im Internet – den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und den Arbeitgeber informieren. Alles andere erledigen wir für dich.
Aufnahme eines Studiums
Bis zum 25. Geburtstag kannst du meistens kostenfrei familienversichert bleiben. Zivil-, oder Wehrdienstzeit verlängern gegebenenfalls diesen Anspruch. Wer die Altersgrenze überschreitet oder mehr verdient als **hoechstverdienst_famis** Euro monatlich, wird grundsätzlich Mitglied in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten. Der monatliche Beitrag dafür liegt bei **kv_beitrag_student** Euro. Hinzu kommen **pv_beitrag_student_Eltern** Euro für Studenten mit Kindern und **pv_beitrag_student_kinderlos** Euro ohne Kinder für die Pflegeversicherung.
Hier klicken für weitere Informationen
Berufsvorbereitendes Praktikum
Wer beim Praktikum kein Geld verdient, bleibt familienversichert. Gibt es für das Praktikum Geld, musst du dich wie ein Azubi selbst BIG versichern.
Freiwilliger Wehrdienst
Wenn Du einen freiwilligen Wehrdienst machst, bist du weiterhin über deine Eltern familienversichert.
Bundesfreiwilligendienst
Wer sich nach der Schule für einen Bundesfreiwilligendienst entscheidet, wird wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender eingestuft, sobald es ein Taschengeld oder andere Vergünstigungen wie z.B. "freie Kost" gibt. Das bedeutet, dass Ihr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung seid. Diese Sozialversicherungsbeiträge übernimmt während des Bundesfreiwilligendienstes eure Einsatzstelle. Die Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge für Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung.
Sollte der Dienst gänzlich ohne Entgelt geleistet werden, besteht keine Sozialversicherungspflicht, jedoch ggf. Anspruch auf eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag über einen Elternteil oder Ehepartner.
Soziales Jahr im Ausland
Wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann man je nach Einkommen kostenfrei familienversichert bleiben oder freiwilliges Mitglied der BIG werden.
Jugendfreiwilligendienste
Alle, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr machen möchten, müssen sich selbst bei der BIG versichern. Die Beiträge zahlt die Einsatzstelle.
Mitglied werden
Als Auszubildende*r Mitglied der BIG direkt gesund werden und von Anfang an alle Vorteile genießen.
