
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Fragen und Antworten zur ePA 2025
Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte speichern diese Dokumente & Informationen in Ihrer ePA, wenn Ihre Versichertenkarte in der Praxis eingelesen wurde:
- Daten zu Medikamenten und E-Rezepten,
- Labor- und Bildbefunde wie Röntgen-,
- CT- oder MRT-Bilder,
- Behandlungsbefunde,
- elektronische Arztbriefe,
- elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern (auch aus früheren Behandlungen, wenn sie für Ihre aktuelle Versorgung wichtig sind).
Zusätzlich sehen Sie in der ePA über den Punkt „Erhaltene Leistungen“ Arztbesuche oder weitere Leistungen, die die BIG für Sie bezahlt hat, und zwar für die vergangenen 10 Jahre. So können Sie sehen, wann Sie in welcher Praxis waren, was gemacht wurde und welche Medikamente Sie genommen haben.
Ab 2025 speichern behandelnde Praxen und andere Einrichtungen Informationen und Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte. Das heißt, zu Beginn sind in Ihrer ePA noch nicht viele Daten vorhanden. Befunde oder Arztberichte speichern die Behandelnden erst, wenn Ihre ePA aktiv ist. Sie sehen zum Start der ePA Daten zu verschriebenen Medikamenten per E-Rezept, die ab Bereitstellung Ihrer ePA verordnet worden sind und eine Übersicht "Erhaltenen Leistungen", die die BIG einspielt mit Daten zu Arztbesuchen und Diagnosen in der Vergangenheit.
Nach und nach entsteht dann in Ihrer ePA eine Übersicht über Ihre Krankheitsgeschichte.
Wenn Sie in einer Praxis oder im Krankenhaus in Behandlung sind und dort Ihre Versichertenkarte eingelesen wurde, kann die Praxis die Informationen in Ihrer ePA ab dem Tag für bis zu 90 Tage einsehen. Nutzen Sie die ePA-App, können Sie selbst die Dauer individuell anpassen (verkürzen oder unbegrenzt ermöglichen). Wird Ihre Versichertenkarte in einer Apotheke eingelesen, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 Tage Zugriff auf bestimmte Daten in Ihrer elektronische Patientenakte (ePA). Übrigens: In der ePa-App können Sie nachvollziehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat.
Die ePA wird in einem Zulassungsverfahren durch die gematik ausführlich geprüft. In dieser Prüfung werden Kriterien und Vorgaben angewandt, die unter Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurden. Aktuell wurden noch einige zusätzliche Maßnahmen und Methoden ergänzt, die die Sicherheit der ePA erhöhen. Hundertprozentige Sicherheit gegen Missbrauch kann aber niemand garantieren.
Mit unserer BIG ePA-App können Sie wie gewünscht Daten und Dokumente verbergen oder löschen. Außerdem können Sie auch bestimmte Praxen ganz vom Zugriff auf Ihre ePA ausschließen.
In der Praxis selbst können Sie ebenfalls ausdrücklich der Einstellung von Dokumenten im Rahmen einer Behandlung z.B. Vor-Ort-Besuch oder Videosprechstunde) widersprechen.
Bevor Leistungserbringende Daten in die ePA einstellen, die zur Diskriminierung oder Stigmatisierung führen könnten, wie z. B. Daten zu psychischen Erkrankungen, zu sexuell übertragbaren Krankheiten oder zu Schwangerschaftsabbrüchen, müssen sie Sie auf das Recht zum Widerspruch gegen die Einstellung hinweisen.
Sollten Sie daraufhin Ihren Widerspruch erklären, so muss dieser von der Leistungserbringereinrichtung in Ihrer Behandlungsdokumentation niedergelegt werden. Die Einrichtung darf dann die entsprechenden Daten nicht in die ePA übertragen.
Auch für Kinder legt die BIG ab 2025 automatisch eine ePA an und Praxen speichern darin über die Praxissoftware Dokumente und Informationen. Wenn Eltern Zugriff auf die ePA ihrer Kinder bekommen möchten, ist das über die Einrichtung von Vertretungen möglich: Registrieren Sie zunächst Ihr Kind für die BIG ePA-App. Dort können Sie dann vertretungsberechtigte Personen hinzufügen und so die ePA Ihres Kindes auf dem Smartphone einsehen.
Die BIG hat keinen Zugriff auf Ihre ePA.
Sind Daten von Praxen oder Einrichtungen nicht korrekt, sprechen Sie die Einrichtung bitte an. Sie können die Daten überschreiben. In der ePA-App können Sie selbst die Dokumente löschen oder verbergen.
Daten, die Sie selbst zur Verfügung gestellt haben, können auch nur durch Sie selbst geändert werden. Löschen wiederrum können dies z.B. auch Arztpraxen.
Sind Daten in der Übersicht erhaltener Leistungen nicht richtig, z.B. Diagnosen – wenden Sie sich hier bitte an Ihren Behandler.
Sie können über Ihre ePA-App nachvollziehen, wer wann auf Ihre ePA zugegriffen hat und finden dort ein Protokoll der Zugriffe.
Ihre Patientenakte ist nicht auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert. Ihre Daten liegen verschlüsselt in einem sicheren System. Die Daten in Ihrer Akte sind stets verschlüsselt abgelegt. Wenn Sie selbst oder eine an Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringereinrichtung berechtigt auf die ePA zugreifen, überträgt die ePA die Daten verschlüsselt zu den entsprechenden Computersystemen, z. B. Ihrer Arztpraxis. Die Datenverarbeitung in der ePA erfolgt in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung. Weder der Betreiber noch die Krankenkasse haben Zugriff auf Ihre Daten.
Die ePA ist als lebenslange Akte konzipiert, Dokumente werden also nicht nach einer bestimmten Zeit aus der ePA gelöscht. Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal können aber Dokumente aus der ePA löschen. Wenn eine Person stirbt, wird die Akte nach einer Frist gelöscht.
Im Laufe des Jahres 2025 soll ein Desktop Client zur Nutzung an PC, Laptop und Tablet eingeführt werden.
Für Versicherte, die Ihre ePA nicht selbst über die BIG ePA-App verwalten und nutzen, hat die BIG eine Ombudsstelle eingerichtet, die Sie rund um Ihre ePA unterstützt. Bei diesen Anliegen hilft die Ombudsstelle weiter:
-Zugriffsberechtigungen von Praxen und Einrichtungen verwalten
-Widersprüche gegen die ePA insgesamt oder einzelne Services umsetzen
-Protokolle über Zugriffe zur Verfügung stellen
Sie erreichen die Ombudsstelle der BIG unter:
Telefon: 0231-5557 320164
E-Mail: epa-ombudsstelle@big-direkt.de
Wenn Sie die Krankenkasse innerhalb der GKV wechseln, werden Ihre Daten aus der ePA in verschlüsselter Form übertragen. Das geschieht automatisch und Sie müssen nichts weiter tun. Die erteilten Befugnisse und Widersprüche sowie die Vertretungen werden dabei ebenfalls übernommen. Ausnahme ist hier der Service „Erhaltene Leistungen“: Wenn Sie dagegen widersprochen haben, dass die BIG Behandlungen und andere Leistungen der letzten 6 Jahre in Ihre ePA einspielt, gilt dieser Widerspruch nicht automatisch weiter. Wechseln Sie zu einer Krankenversicherung, die keine ePA anbietet, so empfehlen wir Ihnen sich vorab Ihre Daten vorher zu sichern und sich bei uns zu melden.
Aktuell können wir aus technischen Gründen keine Dokumente einscannen, weil aktuell die elektronischen Patientenakten für alle gesetzlich Versicherten erstellt werden. Wir bitten noch um etwas Geduld – wir informieren hier rechtzeitig, wie Sie uns die Dokumente zusenden können.
Fragen zur ePA-App
Die Registrierung und Identifizierung ist für die ePA-App etwas aufwändiger – damit Ihre Daten nicht in falsche Hände geraten!
Wir haben Ihnen eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt:
Die Zugangsdaten von meineBIG können nicht als Zugangsdaten für die ePA-App genutzt werden, da keine Verbindung der beiden Apps besteht!
Wir bieten die App im Apple Store und Google Play Store an – suchen Sie einfach nach „BIG direkt gesund ePA“. Sie können die App ab den Betriebssystemen Android 10 oder iOS 17 nutzen. Außerdem benötigen Sie ein Smartphone, das die NFC-Nutzung ermöglich und kein verändertes Betriebssystem hat.
Ja, Sie können sich von bis zu fünf Personen vertreten lassen. Diese Vertreter können Sie selbst über die BIG ePA-App einrichten. Die Person, die Sie vertritt, muss entweder in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sein oder in einer privaten Versicherung, die eine ePA anbietet.
Ja, das geht in der ePA-App seit der Version 3.0. Sie können sich also einfach mit Gesichtserkennung oder Ihrem Fingerabdruck auf Ihrem Smartphone anmelden, wenn ihr Smartphone über die entsprechenden Sicherheitskomponenten verfügt.
Die Versichertennummer befindet sich auf Ihrer Versichertenkarte.
Haben Sie das Passwort vergessen, klicken Sie auf „Passwort vergessen“ und bestätigen den Link in der E-Mail. Nach Vergabe eines neuen Passwortes steht die ePA-App wieder zur Verfügung.
Haben Sie den App-Code vergessen, setzen Sie das Benutzerkonto zurück. Dadurch wird Ihr Zugriff auf die ePA-App und der App-Code gelöscht. Zudem wird das verbundene Gerät und die sichere Identifizierung gelöscht. Legen Sie anschließend ein neues Benutzerkonto an. Die App führt Sie durch den Prozess.
Die ePA wird nicht gelöscht, die Daten gehen somit nicht verloren.
Die Pin ist an die jeweilige Versichertenkarte gebunden und kann aus Sicherheitsgründen nicht neu ausgestellt werden. Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr haben, benötigen Sie zunächst eine neue Versichertenkarte.
Bei Fragen zur Registrierung der elektronischen Patientenakte sowie technischen Problemen hilft Ihnen gerne unser Supportteam weiter unter 0231.5557320-133.
Bitte beachten Sie: Wir als Krankenkasse haben keinen Einblick in Ihre persönlichen Daten in der elektronischen Patientenakte. Bei medizinischen Fragen ist deshalb Ihr Arzt der richtige Ansprechpartner.
Die BIG spielt Daten der letzten 10 Jahre zu Ihren vergangenen Behandlungen, die die BIG für Sie bezahlt hat, in Ihre ePA ein. So können Sie sehen, wann Sie in welcher Praxis waren, was gemacht wurde und welche Medikamente Sie genommen haben. Diese Leistungen werden in der Übersicht angezeigt:
-ambulante ärztliche Leistungen,
-zahnmedizinische Leistungen,
-Krankenhaus-und Reha-Leistungen,
-Arzneimittel,
-Heilmittel,
-Hilfsmittel,
-Krankenfahrten,
häusliche Krankenpflege,
-Haushaltshilfe,
-Hebammenhilfe,
-Kurzzeitpflege,
-Dialyse,
-Reha-Sport und Funktionstraining,
-präventive Gesundheitsförderung,
-ambulante Reha,
-sozialpädiatrische Leistungen,
-Soziotherapie.