
Das E-Rezept

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E-Rezept als Ausdruck oder in der App
Sie als Kundin oder Kunde bekommen dann statt des Papierrezepts entweder einen Ausdruck des E-Rezepts mit einem QR-Code oder einen QR-Code in der App, mit dem Sie in der Apotheke das verschriebene Medikament bekommen.
Fragen zum E-Rezept
Das E-Rezept ist eine elektronische Verordnung und wurde von der gematik, einer Institution des deutschen Gesundheitswesens, entwickelt. Um ein E‑Rezept ausstellen zu können, müssen Arztpraxen die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen. Zum E-Rezept gehört auch ein „Schlüssel“, der sog. Code oder Token, der dem Patienten bei der Ausstellung eines E-Rezeptes elektronisch oder als Papierausdruck übermittelt wird. Über den Code kann das E-Rezept in einer Apotheke eingelöst werden. Das E-Rezept selbst, also die verordneten Arzneimittel inkl. Einnahmehinweisen, wird auf einem besonders geschützten Server abgelegt. E-Rezepte können auch durch Stecken der Gesundheitskarte in das Kartenterminal in der Apotheke eingelöst werden können. Die Zertifikate auf der Gesundheitskarte dienen in diesem Fall als „Schlüssel“.
Derzeit läuft noch die Einführungsphase zum E-Rezept, die für die Ärzte noch nicht verpflichtend ist. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, ob dieser Service angeboten wird.
Damit Sie den zu Ihrem E-Rezept dazugehörigen Code elektronisch empfangen und einlösen können, benötigen Sie die E-Rezept-App der gematik, die im jeweiligen App-Store unter der Bezeichnung „E‑Rezept“ zu finden ist. Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie weiterhin ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit der dazugehörigen PIN. Wenn Sie bereits in der elektronischen Patientenakte (ePA) der BIG registriert sind, können Sie die Anmeldung in der App auch mit Hilfe der Funktion „Melden Sie sich über die Krankenversicherungs-App an“ durchführen.
Dies ermöglicht Ihnen, auch die Zusatzfunktionen der E-Rezept-App zu nutzen.
Nein, Sie benötigen Ihr Smartphone für die Verordnung des E-Rezeptes nicht, sondern lediglich zur Einlösung in der Apotheke.
Für die Nutzung des E-Rezeptes ist es nicht notwendig, ein Smartphone zu besitzen. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen trotzdem E-Rezepte ausstellen. Zur Einlösung Ihrer E-Rezepte erhalten Sie dann den dafür notwendigen Code als Papierausdruck. Diesen zeigen Sie wie das rosafarbene Rezept in einer Apotheke Ihrer Wahl vor.
Außerdem ist es möglich, E-Rezepte über die Gesundheitskarte in der Apotheke einzulösen. Dazu wird die Karte in ein Kartenlesegerät eingesteckt. Ein Papierausdruck des Codes ist hierfür nicht notwendig.
Die kostenfreie E-Rezept-App wird von der gematik betrieben und weiterentwickelt. Mit dieser App können Sie nach Anmeldung E-Rezepte digital empfangen und in einer Apotheke Ihrer Wahl vor Ort einlösen oder eine Lieferung per Boten oder Versand anfragen. Außerdem besitzt die E-Rezept-App eine Familienfunktion, mit der E-Rezepte für die ganze Familie verwaltet werden können.
Da die E-Rezept-App von der gematik entwickelt und betreut wird, ist diese Ansprechpartner bei technischen Problemen. Die technische Hotline der gematik ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 08 00 - 277 37 77.
NFC ist ein internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten zwischen zwei Geräten und wird zum Beispiel auch beim kontaktlosen Bezahlen genutzt. Auch wenn die NFC-Technologie zunehmend an Bekanntheit gewinnt, konnte sich eine einheitliche Kennzeichnung wie beispielsweise beim Bluetooth-Symbol bisher nicht durchsetzen.
Ob Ihre Gesundheitskarte mit der NFC-Technologie ausgestattet ist, erkennen Sie ganz leicht daran, ob links neben dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ das folgende Symbol mit dem Punkt und den drei darunter angedeuteten Halbkreisen abgebildet ist.
Hier finden Sie eine Abbildung der NFC-fähigen Versichertenkarte.
Alle Karten, die seit Ende 2020 ausgegeben wurden, sind mit der NFC-Technologie ausgestattet. Aktuell werden die älteren Karten ausgetauscht. Benötigen Sie kurzfristig eine neue NFC-fähige Gesundheitskarte, können Sie diese ganz unkompliziert in meineBIG beantragen: Online-Antrag: Neue Versichertenkarte
Oder kontaktieren Sie unseren kostenlosen 24h-Direktservice telefonisch unter 0800 - 54565456.
Ihre NFC-fähige Gesundheitskarte ist zum Schutz Ihrer persönlichen Daten bei sensiblen Anwendungen mit einer PIN (Persönliche-Identifikations-Nummer) gesichert. Um die PIN für Ihre NFC-fähige Gesundheitskarte zu erhalten, ist eine persönliche Identifikation notwendig - so sieht es das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor.
Die persönliche Identifikation kann in unseren Kundencentern erfolgen. Wohnen Sie nicht vor Ort, stellt die Identifizierung mit Hilfe der elektronischen Patientenakte (ePA) die für Sie komfortabelste Lösung dar. Eine Nutzung der ePA ist dabei nicht notwendig, sondern es wird lediglich der Identifikationsprozess genutzt. Laden Sie sich hierzu zunächst die App „BIG direkt gesund ePA“ im App-Store auf Ihr Smartphone. Nach erfolgreicher Installation durchlaufen Sie automatisch den Identifikationsprozess per POST-Ident-Verfahren und erhalten im Nachgang Ihre PIN per Post.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die ePA einzurichten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden eine Lösung für Sie finden, um Ihnen eine PIN zustellen zu können.
Nein, Sie benötigen keine NFC-fähige Gesundheitskarte, um E-Rezepte verordnet zu bekommen und einlösen zu können. Sie erhalten auf Wunsch in Ihrer Arztpraxis den Code als Papierausdruck oder Sie lösen Ihr E-Rezept papierlos in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Stecken der Gesundheitskarte in das Kartenterminal ein. Die NFC-fähige Gesundheitskarte ist notwendig, um alle Funktionalitäten der E-Rezept-App nutzen zu können.
Um ein E-Rezept einzulösen, benötigen Sie den dazugehörigen Code. Diesen erhalten Sie bei Ausstellung des E-Rezeptes von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
1. Als registrierter Nutzer der E-Rezept-App, erhalten Sie den Code direkt in die App und können diesen elektronisch an eine Apotheke Ihrer Wahl senden. Selbstverständlich können Sie den Code auch auf dem Display Ihres Smartphones in der Apotheke zur Einlösung des E-Rezeptes vorzeigen.
2. Falls Sie kein Smartphone besitzen oder nicht in der E-Rezept-App registriert sind, erhalten Sie den Code von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt als Papierausdruck. Diesen können Sie wahlweise mit der Scanfunktion in die E-Rezept-App laden und der Apotheke zur Verfügung stellen oder Sie zeigen den Papierausdruck in der Apotheke direkt vor.
3. Sie können das E-Rezept papierlos durch Stecken der Gesundheitskarte in das Kartenterminal der Apotheke einlösen. Wichtig zu wissen: Es muss die Gesundheitskarte des Patienten, für den die Verordnung ausgestellt wurde, genutzt werden. Eine PIN-Eingabe ist nicht notwendig.
Seit dem 01. September 2022 sollen alle Apotheken in Deutschland in der Lage sein, E‑Rezepte zu verarbeiten. Ob Ihre Apotheke bereits E-Rezepte bearbeiten kann, können Sie direkt in der E-Rezept-App unter „Apothekensuche“ herausfinden oder Sie recherchieren hier:
Das E-Rezept ist genauso lange gültig wie das bisherige rosafarbene Papierrezept: vier Wochen.
Ja, dies ist möglich. Wenn Sie die E-Rezept-App nicht nutzen, ist es am einfachsten, den Papierausdruck zum E-Rezept oder aber Ihre Gesundheitskarte einer Person Ihres Vertrauens zu geben. Nutzen Sie und Ihre Angehörigen als registrierte Nutzer die E-Rezept-App, so können Ihre E-Rezepte im Rahmen der Familienfunktion im Profil eines oder mehrerer Familienangehörigen mitverwaltet und damit auch eingelöst werden. Um Angehörige zur Familienfunktion der E-Rezept-App hinzuzufügen, wird die PIN zur jeweiligen Gesundheitskarte benötigt.
Wurden auf einem E-Rezept mehrere Arzneimittel verordnet, können diese innerhalb der vierwöchigen Frist auch einzeln eingelöst werden. Hierfür wird nur der Code der Einzelposition von der Apotheke eingelesen.
Prinzipiell können alle Arzneimittel als E-Rezept verordnet werden. Da sich das E-Rezept noch in der Einführungsphase befindet, können Rezepturen und bestimmte Arzneimittel noch nicht als E‑Rezept verordnet werden. Auch Hilfsmittel können derzeit nicht digital verschrieben werden. Diese Produkte werden weiterhin auf den bisherigen Vordrucken verordnet.
Ihre E-Rezepte werden auf einem sicheren Server der gematik und nicht auf dem Smartphone gespeichert. Haben Sie Ihr Smartphone verloren und bekommen ein Neues, dann können Sie über die E-Rezept-App auf dem neuen Smartphone Ihre E-Rezepte digital einsehen. Die zentrale Speicherung garantiert eine sichere Aufbewahrung innerhalb der Gültigkeit der E‑Rezepte.