Inhalt
Das Gesetz §25b SGB V ermöglicht uns, vorliegende Abrechnungsdaten z.B. von Arztbesuchen, Behandlungen und Arzneien auszuwerten, um Sie auf mögliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Über geplante Auswertung informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher. Wenn Sie keine Auswertung wünschen, nutzen Sie bitte einfach unser Widerspruch-Formular.