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Das Gesetz §25b SGB V ermöglicht uns, vorliegende Abrechnungsdaten z.B. von Arztbesuchen, Behandlungen und Arzneien auszuwerten, um Sie auf mögliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Über geplante Auswertung informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher. Wenn Sie keine Auswertung wünschen, nutzen Sie bitte einfach unser Widerspruch-Formular.
Was bringt Ihnen dieser Service?
Das Gesetz §25b SGB V ermöglicht uns, die Auswertungen individueller Gesundheitsrisiken durchzuführen. Dadurch können wir Sie in Zukunft passgenauer z.B. auf fehlende Schutzimpfungen oder andere Gesundheitsrisiken hinweisen. Die Grundlage dieser Auswertungen sind die vorliegenden Abrechnungsdaten der Leistungserbringer z. B. von Arztbesuchen, Behandlungen und Medikamenten.
In diesen Gebieten dürfen wir Auswertungen vornehmen und Ihnen individuelle Hinweise geben.
- Empfohlene Schutzimpfungen
- Sicherheit bei Medikamenten
- Hinweise auf eine mögliche Krebserkrankung
- Erkennung seltener Erkrankungen
- Hinweise auf Pflegebedürftigkeit
- Weitere schwerwiegende Gesundheitsrisiken
Welche Auswertungen sind geplant?
Über jede geplante Auswertung informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher auf dieser Webseite. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Abrechnungsdaten vorher zu widersprechen.
Geplante Auswertungen:
HPV Schutzimpfung
Im Alter von 9-14 Jahren ist für Mädchen und Jungen die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) empfohlen, um unter anderem gegen Gebärmutterhals und Peniskrebs zu schützen. Die Impfung schützt vor den Virus-Typen, die am häufigsten Krebserkrankungen auslösen.
- 1
Auswertungszeitraum
Oktober 2025 - 2
Ablauf der Auswertung
Es wird ausgewertet, ob der vollständige HPV-Impfschutz für Ihr Kind (Alter von 9-14 Jahren) besteht. Dazu schauen wir uns an, ob wir als Krankenkasse bereits die Abrechnungskosten für diese Impfungen bezahlt haben. - 3
Individuelle Hinweise
Finden wir keine oder nur teilweise Abrechnungsdaten zu der HPV-Schutzimpfung, machen wir Sie darauf aufmerksam und informieren Sie per Post. Ab Oktober 2025 könnten Sie diese Hinweise erhalten, wenn Sie Kinder im Alter von 9-14 Jahren haben. Wenn Sie möchten, teilen wir Ihnen gerne mit, auf welchen Daten unser Hinweis basiert. - 4
Wichtig
Unsere Hinweise dienen zu Ihrer Information und Unterstützung Ihrer Gesundheitsvorsorge. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Hinweisen nachgehen. Für Ihren Versicherungsschutz hat das weder Nachteile noch Vorteile.

Ihr Widerspruchsrecht
Wenn Sie diesen Service nicht nutzen möchten, können Sie jederzeit widersprechen – ganz einfach über unser Online-Formular. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail (info@big-direkt.de) schreiben oder anrufen. Ganz gleich ob Sie der Datennutzung widersprechen oder nicht: Es entstehen Ihnen keine Nachteile oder Vorzüge dadurch.