Individuelle Hinweise zu Gesundheitsrisiken
Wir unterstützen Sie dabei, gesund zu bleiben: mit Hinweisen, die zu Ihrer gesundheitlichen Situation passen. Dafür dürfen wir – im Rahmen des § 25b SGB V – bereits vorliegende Abrechnungsdaten beispielsweise von Arztbesuchen auswerten. So können mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt werden – etwa bei fehlenden Schutzimpfungen oder Vorsorgebedarf.
