Individuelle Hinweise zu Gesundheitsrisiken

Wir unterstützen Sie dabei, gesund zu bleiben: mit Hinweisen, die zu Ihrer gesundheitlichen Situation passen. Dafür dürfen wir – im Rahmen des § 25b SGB V – bereits vorliegende Abrechnungsdaten beispielsweise von Arztbesuchen auswerten. So können mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt werden – etwa bei fehlenden Schutzimpfungen oder Vorsorgebedarf.

Inhalt

  • Das Gesetz §25b SGB V ermöglicht uns, vorliegende Abrechnungsdaten z.B. von Arztbesuchen, Behandlungen und Arzneien auszuwerten, um Sie auf mögliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
  • Über geplante Auswertung informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher.
  • Wenn Sie keine Auswertung wünschen, nutzen Sie bitte einfach unser Widerspruch-Formular.