Das Gesetz §25b SGB V ermöglicht uns, vorliegende Daten z.B. von Arztbesuchen, Behandlungen und Arzneien auszuwerten, um Sie auf mögliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Über geplante Auswertung informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher. Wenn Sie keine Auswertung wünschen, nutzen Sie bitte einfach unser Widerspruch-Formular. Haben Sie bereits widersprochen, gilt das für alle folgenden Auswertung. Sie müssen nicht erneut widersprechen.
Was bringt Ihnen dieser Service?
Das Gesetz §25b SGB V ermöglicht uns, die Auswertungen individueller Gesundheitsrisiken durchzuführen. Dadurch können wir Sie in Zukunft passgenauer z. B. auf fehlende Schutzimpfungen oder andere Gesundheitsrisiken hinweisen. Die Grundlage dieser Auswertungen sind die vorliegenden Daten der Leistungserbringer z. B. von Arztbesuchen, Behandlungen und Medikamenten.
In diesen Gebieten dürfen wir Auswertungen vornehmen und Ihnen individuelle Hinweise geben:
- Empfohlene Schutzimpfungen
- Sicherheit bei Medikamenten
- Hinweise auf eine mögliche Krebserkrankung
- Erkennung seltener Erkrankungen
- Hinweise auf Pflegebedürftigkeit
- Weitere schwerwiegende Gesundheitsrisiken
Welche Auswertungen sind geplant?
Über jede geplante Auswertung informieren wir Sie mindestens 4 Wochen vorher auf dieser Webseite. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Abrechnungsdaten vorher zu widersprechen.
Geplante Auswertung:
Geplante Auswertung im Oktober 2026 zum Impfstatus gegen Pneumokokken
Die Impfung gegen Pneumokokken wird von der STIKO empfohlen und kann vor bestimmten schweren Erkrankungen schützen z.B. Lungen-, Mittelohr- oder schwerwiegende Hirnhautentzündungen. Diese Krankheiten können besonders bei älteren Menschen in Kombination mit Vorerkrankungen wie Asthma und/oder COPD lebensbedrohlich werden.
- 1
Auswertungszeitraum
Oktober 2026 - 2
Ablauf der Auswertung
Es wird ausgewertet, ob Versicherte mit Asthma und/oder COPD ab 61 Jahren gegen Pneumokokken geimpft sind. Dafür schauen wir, ob die Impfung bereits über uns abgerechnet wurde. - 3
Individuelle Hinweise
Wenn wir keine Hinweise auf eine Pneumokokken-Impfung finden, informieren wir Sie per Post. Ab Mitte Oktober 2026 können Sie ein Schreiben von uns erhalten, wenn Sie 61 Jahre oder älter sind und Asthma und/oder COPD haben. - 4
Wichtig
Unsere Hinweise dienen zu Ihrer Information und Unterstützung Ihrer Gesundheitsvorsorge. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Hinweisen nachgehen. Für Ihren Versicherungsschutz hat das weder Nachteile noch Vorteile.

Ihr Widerspruchsrecht
Wenn Sie diesen Service nicht nutzen möchten, können Sie jederzeit widersprechen – ganz einfach über unser Online-Formular. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail (info@big-direkt.de) schreiben oder anrufen. Ganz gleich ob Sie der Datennutzung widersprechen oder nicht: Es entstehen Ihnen keine Nachteile oder Vorzüge dadurch.
Haben Sie einmal widersprochen, gilt das für alle kommenden Auswertungen.
Durchgeführte Auswertung
- Auswertung HPV-Impfschutz:Im Oktober 2025 lief eine Auswertung zum vollständiger HPV-Impfschutz bei Kindern im Alter von 9 bis 14 Jahren.