Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung/ Schmerztherapie
Beachten Sie bitte, dass wir bei einer Versorgung mit Hilfsmitteln von Leistungserbringern, die nicht Vertragspartner der BIG sind, keine Kosten übernehmen können.
Fragen und Antworten zu Hilfsmitteln Parenteralen Ernährung und Schmerztherapie
Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie sind z. B. Ernährungs- und Schmerzpumpen sowie die dazugehörigen Überleitungs-Sets. Diese werden verwendet, wenn eine intravenöse künstliche Ernährung bzw. Schmerzmedikamente per Infusion notwendig sind.
Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche (LINK).
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie benötigen Sie zwei Rezepte von Ihrem Arzt aus dem Krankenhaus oder aus der Arztpraxis:
- ein Rezept für die Nahrung bzw. dem Schmerzmedikament und ggfls. die notwendigen Verbandstoffe sowie
- ein Rezept für die notwendigen Hilfsmittel zur Anwendung wie z. B. Ernährungs- oder Schmerzpumpe, Überleit-Sets, Spritzen, Infusionsständer
Diese Rezepte übergeben Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl.
Ja, für die Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie ist eine Genehmigung nötig. Dazu reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag bei der BIG ein. Sie erhalten die Hilfsmittel entsprechend des auf dem Rezept angegebenen Versorgungszeitraums, maximal für bis zu zwölf Monate. Fehlt die Angabe des Versorgungszeitraums oder der Vermerk „Dauerversorgung“, erhalten Sie die Hilfsmittel für einen Versorgungsmonat. Nahrung, Schmerzmedikamente und Verbandstoffe müssen nicht genehmigt werden.
Vor der ersten Versorgung mit parenteraler Nahrung und Schmerzmedikamenten per Infusion berät Sie der Vertragspartner bezüglich Ihrer Wahl rund um die Hilfsmittel, der Nahrung und das Zubehör. Dabei erklärt er Ihnen, wie Sie die Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung (Pumpe, Überleitungs-Sets) achten müssen. Zur Sicherung der Versorgung wird ein Aufnahme- und Verlaufsprotokoll erstellt, das regelmäßig fortgeführt wird. Auch später können Sie sich bei Bedarf von Ihrem Vertragspartner beraten lassen.
Benötigen Sie weiteres Verbrauchsmaterial und Zubehör, wie z. B. Überleit-Sets, kontaktieren Sie bitte den ausgewählten Vertragspartner. Nach Abstimmung mit Ihnen und uns stellt er Ihnen die Hilfsmittel zur Verfügung.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl ist der Ansprechpartner bei defekten oder nicht korrekt funktionierenden Hilfsmitteln. Von Ihm erhalten Sie die Telefonnummer der medizinisch-technischen Hotline, die Sie bei Notfällen rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche erreichen können. Innerhalb von sechs Stunden kümmert sich jemand um Ihr Anliegen. Bei Bedarf erhalten Sie ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel, sofern das Hilfsmittel nicht zeitnah repariert werden kann.
Für Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Für die parenterale Ernährung bzw. die Schmerzmedikamente an sich sowie ggf. zu nutzende Verbandstoffe entstehen weitere Zuzahlungen in Höhe von je 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.