Insulinpumpentherapiesysteme
Fragen und Antworten zu Insulinpumpentherapiesystemen
Insulinpumpentherapiesysteme sind medizinische Hilfsmittel, die bei der Behandlung des Diabetes mellitus eingesetzt werden, um Insulin kontinuierlich und automatisiert unter die Haut zu pumpen. Sie bestehen aus einer Insulinpumpe, einem rtCGM-System und einem Steuergerät. Mittels eines lernenden Algorithmus wird ausgehend von den gemessenen Glukosewerten die korrekte Insulinmenge bestimmt und automatisiert appliziert.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Insulinpumpen
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu rtCGM-Systemen
Insulinpumpentherapiesysteme erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit einem Insulinpumpentherapiesystem benötigen Sie drei Rezepte, eines für die Insulinpumpe, eines für das rtCGM-System sowie eines für das zum Betrieb des Systems notwendige Verbrauchsmaterial. Die Rezepte werden Ihnen von einem der folgenden Ärzte ausgestellt:
-Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologe und Diabetologie oder
-Facharzt für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin, jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologie Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ oder
-Facharzt für Kinder und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“
Die Rezepte übergeben Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl.
Ja, die Versorgung mit einem Insulinpumpentherapiesystem wird durch die BIG genehmigt. Vor der Genehmigung wird i.d.R. der Medizinische Dienst mit der Prüfung beauftragt.
Sofern Ihr behandelnder Arzt oder der Medizinische Dienst eine Erprobungsphase für sinnvoll erachtet, beginnt die Versorgung mit einer maximal sechs Monate langen Erprobung des Insulinpumpentherapiesystems. Die Erprobungsphase dient der Feststellung, dass das angestrebte Therapieziel durch den Einsatz des Insulinpumpentherapiesystems erreicht wird und dass Sie mit dem System adäquat umgehen können.
Ihr behandelnder Arzt und der Vertragspartner Ihrer Wahl beraten Sie zu den verfügbaren Systemen und weisen Sie vor der ersten Nutzung in den Gebrauch und die Pflege des Systems ein.
Das zum Betrieb des Systems notwendige Verbrauchsmaterial erhalten Sie in der Folge per Post oder über einen Lieferdienst. Die Lieferintervalle (gewöhnlich alle 3 Monate) stimmen Sie bitte mit dem Vertragspartner ab.
Falls Sie zusätzliche Informationen zur Anwendung des Systems benötigen oder weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie den Vertragspartner unter seiner Service-Hotline kontaktieren. Die Telefonnummer erhalten Sie mit der erstmaligen Ausgabe des Systems.
Benötigen Sie weiteres Verbrauchsmaterial oder Zubehör zum Betrieb des Insulinpumpentherapiesystems, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner Ihrer Wahl. Nach Abstimmung mit Ihnen stellt er Ihnen das benötigte Material, das in der Regel in einem Intervall von 3 Monate geliefert wird, zur Verfügung.
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Insulinpumpentherapiesystem bekommen haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit bei Bedarf ein Ersatzgerät zur Verfügung bzw. tauscht das defekte System aus. Hierfür erhalten sie von dem Vertragspartner eine kostenfreie Service-Hotline, die 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende, erreichbar ist.
Für die Insulinpumpentherapiesystem entstehen Ihnen einmalig Kosten in Höhe von 10 Euro sowie für Verbrauchsmaterial und Zubehör monatlich ebenfalls Kosten in Höhe von 10 Euro entsprechend den Bedingungen der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.