Orthopädische Schuhe
Fragen zu orthopädischen Schuhen
Schuhe sind grundsätzlich Bekleidungsstücke und zählen zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Liegen bestimmte Krankheitsbilder oder Funktionsstörungen vor, können Schuhe medizinisch verordnet werden. Zu den Leistungen der BIG zählen orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe, orthopädische Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen, Diabetes adaptierte Fußbettungen, konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker.
- Orthopädische Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh werden in den herkömmlichen Schuh (Konfektionsschuh) eingebaut, wenn durch Fußbeschwerden die Gehfähigkeit eingeschränkt ist. Durch Umgestaltung des vorhandenen Schuhs sollen die Fußbeschwerden gemindert oder beseitigt und eine besseres Gehen ermöglicht werden.
- Orthopädische Maßschuhe werden bei krankheitsbedingten Fußdeformationen eingesetzt, bei denen orthopädische Schuhzurichtungen, orthopädische Einlagen oder Krankengymnastik nicht ausreichen. Sie sollen ein angemessenes Gehen ermöglichen oder aufrechterhalten.
- Therapieschuhe dienen der zeitlich begrenzten Ruhigstellung, der Entlastung oder der Frühmobilisation des Fußes nach Verletzungen oder Operationen.
- Diabetes adaptierte Fußbettungen bzw. konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker kommen bei länger bestehendem Diabetes mellitus mit Komplikationen im Bereich der Fußweichteile, der Fußmuskulatur, der Nerven, der Durchblutung oder der Haut zum Einsatz, um vor Druckstellen und Schäden zu schützen.
Orthopädische Schuhe erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
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Für die Versorgung mit orthopädischen Schuhen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.