Sitzringe
Häufig gestellte Fragen zu Sitzringen
Sitzringe werden bei kurzzeitigen Schädigungen der Haut oder Weichteile im Sakral-/Beckenbereich eingesetzt (z. B. nach Operationen) und erzeugen eine druckentlastende Wirkung auf die geschädigten Bereiche. Sie bestehen aus Gummi oder Schaumstoff und sind mit einem Loch in der Mitte versehen.
Sitzringe erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für einen Sitzring benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, welches Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Nein, für Sitzringe ist keine Genehmigung nötig.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht entweder vor Ort oder telefonisch durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.