Stomaartikel

Hier finden Sie alles Wissenswerte zu Stomaartikeln.

Fragen zu Stomaartikeln

Zu den Stomaartikeln zählen z. B. Auffangbeutel, Basisplatten, Hautschutzplatten, Irrigatoren, Verschlüsse, Pflegemittel. Stomaartikel werden zur Versorgung von operativ angelegten Körperöffnungen verwendet, bei denen aufgrund von Erkrankungen am Verdauungstrakt oder der Harnorgane eine Öffnung von Dünndarm, Dickdarm oder Harnleiter in die vordere Bauchdecke eingenäht wurde.

Stomaartikel erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche..

Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.

Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
 

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Für Stomaartikel benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.

Ja, für die erstmalige Versorgung mit Stomaartikeln ist eine Genehmigung erforderlich. Das Rezept reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl bei der BIG ein. Die Versorgung wird für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten genehmigt.

Auch die Versorgung mit einer Stomabandage oder mit einem elektronischen Irrigator ist genehmigungspflichtig.

Nein, für Folgeversorgungen mit Stomaartikeln ist keine Genehmigung erforderlich, sofern keine Änderungen der Diagnose oder Therapieform vorliegen.

Die Erstversorgung mit Stomaartikeln beginnt, falls gewünscht, bereits nach der operativen Anlage des Stomas im Krankenhaus mit einem Informationsgespräch durch den Vertragspartner Ihrer Wahl. Nach der Operation stimmt sich der Vertragspartner mit Ihrem behandelnden Arzt ab. Die Mitarbeiter (Stomatherapeuten) des Vertragspartners werden gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Versorgungsbedarf ermitteln. Sie werden Ihnen genau erklären, wie die Stomaartikel angewendet werden und worauf Sie achten sollten. Sie haben zudem die Möglichkeit, Produkte auszuprobieren. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen bestätigt.

Innerhalb der ersten vier Wochen nach der Krankenhausentlassung besucht Sie der Vertragspartner mindestens einmal zu Hause, um Sie zur Fragen in der Versorgung zu beraten. Den Besuchstermin stimmt der Vertragspartner mit Ihnen ab. Sollen Betreuungspersonen (z. B. pflegende Angehörige, Pflegedienste) in die Versorgung eingebunden werden oder sind weitere Hausbesuche nötig, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner. Er wird dann in Abstimmung mit Ihnen eine erneute Beratung durchführen. In den ersten drei Monaten nach der Stomaanlage kontrolliert der Vertragspartner außerdem die Ausscheidungen.

Wird das Stoma innerhalb von sechs Monaten zurückverlegt, erfolgt ein abschließendes Beratungsgespräch. Ändert sich im Laufe der Versorgung Ihre Diagnose oder die Therapieform, kontaktieren Sie Ihren Vertragspartner und besprechen Sie die weiteren Versorgungsmöglichkeiten.

Während der gesamten Versorgungszeit stellt der Vertragspartner Ihrer Wahl folgendes sicher:

  • Sie und, falls nötig, Ihre Betreuungsperson werden in das Handling der zum Einsatz kommenden Stomaprodukte geschult.
  • Sie werden in Zusammenhang mit Ihrer Stomaversorgung über Aktivitäten des täglichen Lebens, Familie, Freizeit und Beruf beraten.
  • Es werden Pflege- und Hygienemaßnahmen an Ihrem Stoma durchgeführt. Zudem erhalten Sie Hinweise zur Körperpflege.
  • Es erfolgt eine Stomakontrolle, um mögliche Komplikationen zu erkennen und zu vermeiden.
  • Sie können bei Bedarf weitere Beratungsgespräche in Anspruch nehmen, z. B. bei festgestellten Komplikationen.
  • Ihre Versorgung wird fortlaufend dokumentiert.
  • Sie erhalten Informationen über alle wesentlichen Schritte im Versorgungsprozess.

Benötigen Sie weitere Stomaartikel, kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner, der Sie bisher versorgt hat. Nach Abstimmung mit Ihnen erhalten Sie die Hilfsmittel kostenfrei nach Hause geliefert.

Für Stomaartikel entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für Stomaartikel, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.