Patient in der Praxis

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Krankmeldung digital

Seit 2023 senden Arztpraxen den bisherigen „gelben Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (AU), digital als eAU an uns als Krankenkasse. Für Sie wird damit vieles einfacher – und vor allem: Sie müssen nichts mehr tun.

eAU: Ihre Krankmeldung läuft digital – ganz automatisch

Werden Sie krankgeschrieben, leitet Ihre Praxis automatisch Ihre Krankmeldung digital an uns weiter. Sie erhalten nur noch einen Ausdruck für Ihre Unterlagen. Sie müssen uns keine AU mehr schicken. Auch Ihr Arbeitgeber ruft die Krankmeldung digital direkt bei der BIG ab – wie gesetzlich vorgesehen.

Vorteile der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU

  • Kein Aufwand für Sie: Die Arztpraxis übermittelt Ihre Krankmeldung direkt an uns – Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Keine Verzögerung: Die elektronische Krankschreibung kommt pünktlich an. So entfällt das Risiko, Krankengeld wegen verspäteter Meldung zu verlieren.
  • Sichere Datenübertragung: Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt über das Netz der Kassenärztlichen Vereinigung an uns übermittelt.
  • Mehr Überblick: In meineBIG sehen Sie, welche eAUs bereits bei uns eingegangen sind.

Ihre eAU auf einen Blick in meineBIG

Im geschützten Bereich meineBIG finden Sie eine Übersicht Ihrer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die uns von Ihrer Arztpraxis übermittelt wurden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags nach Ihrem Arztbesuch.

Jetzt einloggen und eAUs einsehen

eAU in Ihrer Praxis technisch nicht möglich?

Einige wenige Arztpraxen sind technisch noch nicht für den digitalen Versand der eAU ausgestattet. Sollte Ihre Praxis dazu gehören, erhalten Sie weiterhin eine Papierbescheinigung. In diesem Fall: Senden Sie uns Ihre AU wie gewohnt zu.

Zum AU-Formular in meine BIG

eAU für den Arbeitgeber

Seit 2023 bekommt auch Ihr Arbeitgeber die Krankmeldung elektronisch – über die BIG. Wir stellen die eAU digital bereit, Ihr Arbeitgeber ruft sie bei uns ab. Medizinische Inhalte oder Diagnosen werden dabei – wie bisher – nicht übermittelt.
 

Bitte beachten Sie: Sie müssen Ihren Arbeitgeber weiterhin selbst informieren, dass Sie krank sind.

Tipp: eAU in der elektronischen Patientenakte speichern

Nutzen Sie schon die elektronische Patientenakte (ePA)? Dann besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob Ihre eAU zusätzlich in der ePA gespeichert werden kann. Dafür müssen Sie eine Berechtigung in der ePA erteilen.

Alle Infos zur ePA

Rund ums Krankengeld

Ab wann, wie viel, wie lange und was sollte man beachten: Beim Thema Krankengeld tauchen viele Fragen auf. Alle wichtigen Infos zum Krankengeld haben wir hier für Sie.

Alles zum Krankengeld

Fragen und Antworten rund um die eAU