Krankengeld für Selbstständige: Gesetzlich abgesichert im Krankheitsfall

Als hauptberuflich Selbstständige/-r oder kurzzeitig Beschäftigte/-r können Sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden. Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.

Inhalt

Selbstständige und kurzzeitig Beschäftigte können bei der BIG gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen – sie erhalten ca. 70 % ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens. Der zusätzliche Beitrag liegt bei 0,6 % und ist an die Kasse über drei Jahre gebunden, ohne Wartezeiten beim Leistungsbeginn.