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Selbstständige und kurzzeitig Beschäftigte können bei der BIG gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen – sie erhalten ca. 70 % ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens. Der zusätzliche Beitrag liegt bei 0,6 % und ist an die Kasse über drei Jahre gebunden, ohne Wartezeiten beim Leistungsbeginn.