Krankengeld für Selbstständige: Gesetzlich abgesichert im Krankheitsfall
Als hauptberuflich Selbstständige/-r oder kurzzeitig Beschäftigte/-r können Sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden. Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.
