Hautkrebsscreening: Ihre Vorsorge mit der BIG

Hautkrebs kann jeden treffen – unabhängig von Alter oder Hauttyp. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Veränderungen zu erkennen.
Muttermale werden beim Arzt mit einer Lupe betrachtet.

Inhalt

BIG-Versicherte profitieren von einem umfassenden Vorsorgeangebot – von der gesetzlichen Leistung bis hin zu erweiterten Hautkrebsscreenings in vielen Regionen Deutschlands.

Gesetzliche Hautkrebsvorsorge ab 35 Jahren

Ab 35 Jahren haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebsscreening. Die Untersuchung erfolgt durch speziell geschulte Hautärzte*innen, Hausärzte*innen oder Internist*innen und umfasst eine vollständige Begutachtung Ihrer Haut – schnell, unkompliziert und schmerzfrei.

Dieses Angebot gilt bundesweit und steht allen gesetzlich Versicherten offen – ohne Zuzahlung.

BIG-Zusatzleistung: Hautkrebsvorsorge für jedes Alter

In vielen Bundesländern bieten wir Ihnen über die gesetzliche Leistung hinaus die Möglichkeit zur Vorsorge schon ab Geburt alle 2 Jahre.

Diese erweiterte Leistung können Sie bei Ärztinnen und Ärzten in Anspruch nehmen, die an besonderen Verträgen mit der BIG teilnehmen. Ob auch Ihre Region dazugehört und wie Sie passende Ärztinnen finden, sehen Sie hier:

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Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie Sie eine teilnehmende Praxis finden? Unsere Kundenberater*innen sind gerne für Sie da – telefonisch, per Mail oder im Chat.

Alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Was passiert beim Hautkrebs-Screening?

Beim Hautkrebs-Screening liegt das Hauptaugenmerk auf den drei häufigsten Hautkrebserkrankungen Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“). Da Hautkrebs am ganzen Körper entstehen kann und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind, wird beim Screening die gesamte Haut gründlich mit einer beleuchteten Lupe bzw. Auflichtmikroskopie untersucht. Dazu zählen auch Kopfhaut und Fußsohlen. Der Patient zieht sich in der Regel bis auf die Unterwäsche aus und wird eingehend durch den Arzt untersucht.

IGeL: Videodokumentation

Die Videodokumentation zählt nicht zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening und kann daher nicht erstattet werden.

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Muttermale werden beim Arzt mit einer Lupe betrachtet.
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