Junge Frau sitzt vor ihrem Laptop

cash.basic: Der Selbstbehalt-Tarif für alle

Der Wahltarif „cash.basic“ ist der Selbstbehalt-Tarif mit kalkulierbarem Risiko: Sie gehen kostenbewusst mit den Möglichkeiten des Gesundheitssystems um, sind gesund und gehen selten oder nie zum Arzt? Dann ist cash.basic für Sie interessant.

Selbstbehalt mit kalkulierbarem Risiko von maximal 150,- Euro

Beim Wahltarif „cash.basic“ tragen Sie einen Teil des finanziellen Risikos selbst. Wenn Sie krank werden und behandelt werden müssen, übernehmen Sie Kosten bis zu 450 Euro selbst. Im Gegenzug dafür erhalten Sie in jedem Fall eine Prämie von bis zu 300 Euro von der BIG. Der Tarif cash.basic eignet sich also für Leute, die gesund sind und selten zum Arzt gehen. Dann können Sie mit dem Tarif Geld sparen. Wenn Sie doch zum Arzt müssen, verrechnet die BIG die Kosten für die Behandlung mit Ihrer Prämie. Sie haben also ein finanzielles Risiko von maximal 150,- Euro, die Sie in dem Tarif maximal zusätzlich selbst tragen müssen.

* Gesetzliche Grenze: maximal 20 % der von Ihnen selbst gezahlten Beiträge
Tarif Selbstbehalt Erstattungsbetrag/Prämie Ihr Risiko
cash.basic450 Euro/Jahr300 Euro/Jahr*maximal 150 Euro/Jahr

Vorsorge läuft normal weiter

Diese Vorsorgeuntersuchungen und weitere Leistungen können Sie und Ihre mitversicherte Familie weiterhin nutzen:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung (z.B. Präventionskurse)
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
  • Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen, die für Ihr Alter im Angebot sind (z.B. Krebsvorsorge, Check-up ab 35 Jahre), Ausnahme: ambulante Vorsorgeleistungen in Kurorten
  • Vorsorge bei Schwangerschaft (außer der Entbindung)
  • Rezeptausstellung für die Anti-Baby-Pille
  • Geburtsvorbereitungskurs für Männer, wenn die BIG die Kursgebühr erstattet hat

Wichtig: Wenn Sie Kinderkrankengeld für ein über Sie familienversichertes Kind bekommen haben, wird das als Leistung für den Hauptversicherten auf die Prämie angerechnet.

U-Untersuchungen, Check-up-35, Krebsvorsorge und mehr

Hier finden Sie eine Übersicht aller Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Patientin und Ärztin im Gespräch

Was passiert, wenn Sie eine Behandlung benötigen

Wenn Sie doch eine Behandlung benötigen, gehen Sie zum Arzt und lassen sich behandeln. Bei der Abrechnung der Behandlung haben Sie im Tarif cash.basic die Wahl.
  1. Sie lassen die Kosten über Ihre BIG-Versichertenkarte abrechnen und die BIG verrechnet diese Kosten für die Behandlung mit Ihrer Prämie. Der Vorteil ist, dass Ihr Arzt in jedem Fall den Kassensatz abrechnet.
  2. Sie zahlen die Behandlung selbst. Ihr Arzt stellt Ihnen dann eine Privat-Rechnung. Das lohnt sich nur, wenn die Kosten für die Privat-Arztrechnungen die Höhe der Prämie von 300 Euro nicht übersteigen.
Beispiel: Wahltarif cash.basic
Behandlungskosten 240 Euro
Prämie300 Euro
Auszahlung im Folgejahr60 Euro
Behandlungskosten 640 Euro
Prämie300 Euro
von Ihnen zu zahlen im Folgejahr150 Euro

Wenn Ihre angefallenen Behandlungskosten höher als 300 Euro sind, dann zahlen Sie uns den Differenzbetrag bis 150 Euro zur Mitte des Folgejahres.

Dann wird die Prämie gezahlt

  • Sie waren im Vorjahr mindestens 3 Monate Mitglied der BIG.
  • Sie haben Ihre Beiträge komplett bezahlt.
  • Sie zahlen Ihren Teil des Mitgliedsbeitrags selbst.
  • Sie und Ihre kostenlos mitversicherten Familienmitglieder über 18 Jahren haben keine Leistungen in Anspruch genommen.
  • Sie haben kein Kinderkrankengeld für ein über Sie familienversichertes Kind bekommen.

Im 3. Quartal des Folgejahres ermittelt die BIG, ob Sie Leistungen in Anspruch genommen haben und berechnet Ihre Prämie.

  • Online-Antrag: cash-basic Selbstbehalt Der Wahltarif „cash.basic“ ist der Selbstbehalt-Tarif mit dem Sie eine Prämie von bis zu 450 Euro erhalten
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Fragen zum Thema

Müssen Sie doch zum Arzt, legen Sie dort wie bisher Ihre Versichertenkarte vor oder zahlen die Rechnung selbst. Nach Ablauf des Versicherungsjahres fragen wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung die Kosten für Ihre Behandlungen ab und verrechnen diese mit Ihrer Prämie. Ausgezahlt wird Ihnen der Betrag im 3. Quartal des Folgejahres.

cash.basic

  • Selbstbehalt::450.- Euro/Jahr
  • Erstattung::300.- Euro/Jahr

* Gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro.

 

cash.young

  • Selbstbehalt::120,- Euro/Jahr
  • Erstattung::100.- Euro/Jahr*

* Gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro.

  • Infos zum Tarif cash.young für Azubis und Studierende Infos zum Tarif cash.young für Azubis und Studierende
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Wenn Sie sich einmal für einen cash-Tarif entschieden haben, wird der Tarif ab dem folgenden Quartal aktiv. Wenn Sie neu zur BIG wechseln, können Sie den Tarif ab Mitgliedschaftsbeginn wählen.

Entscheiden Sie sich für cash.basic oder cash.young, sind Sie für drei Jahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit dem Tarif-Beginn. Beim Tarif cash.smart sind Sie 1 Jahr an die BIG und an den Tarif gebunden.

Alle Tarife können – nach Ablauf der Bindungsfrist – mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist verlängert sich die Wahl des Tarifs automatisch jeweils um ein Jahr, wenn keine schriftliche Kündigung des Tarifs erfolgt. Besondere Bedingungen gelten, wenn Sie hilfebedürftig werden.

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung (z.B. Präventionskurse)
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
  • Professionelle Zahnreinigung im Rahmen BIGselect Dental
  • Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen, die für Ihr Alter im Angebot sind (z.B. Krebsvorsorge, Check-up ab 35 Jahre), Ausnahme: ambulante Vorsorgeleistungen in Kurorten
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
  • Vorsorge bei Schwangerschaft (außer der Entbindung)
  • Rezeptausstellung für die Anti-Baby-Pille
  • Geburtsvorbereitungskurs für Männer, wenn die BIG die Kursgebühr erstattet hat

Wichtig: Wenn Sie Kinderkrankengeld für ein über Sie familienversichertes Kind bekommen haben, wird das als Leistung für den Hauptversicherten auf die Prämie angerechnet.

Die Prämienansprüche aus den BIGcash-Tarifen gelten steuerrechtlich als Erstattungen von gezahlten Beiträgen. Die BIG ist daher verpflichtet, die Höhe der Prämienansprüche an Ihr zuständiges Finanzamt zu melden. Dadurch mindert sich die Summe der gezahlten Beiträge im Jahr der Auszahlung. Dies gilt auch, wenn die Prämie von uns nicht (komplett) ausgezahlt, sondern mit in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet wurde.

Die Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen können Sie ggfs. in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.