
Hilfe zur Selbsthilfe
Zwei verschiedene Förderverfahren
Seit 2020 gibt es für die Selbsthilfeförderung (§ 20h SGB V) neue Regelungen: Es werden 70 Prozent der Fördersumme gemeinsam von allen Krankenkassen vergeben (kassenartenübergreifende Pauschalförderung), die restlichen 30 Prozent vergibt jede Krankenkasse individuell (krankenkassenindividuelle Projektförderung). Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Förderverfahren, für die unterschiedliche Anträge gestellt werden müssen.
Förderkriterien müssen erfüllt sein
Damit Selbsthilfegruppen, -organisationen oder Selbsthilfekontaktstellen gefördert werden können, müssen sie bestimmte Förderkriterien erfüllen. Diese sind im Leitfaden Selbsthilfe zusammengefasst. Ein individueller Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht.
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Einzelprojekte
BIG direkt gesund fördert individuell einzelne, klar beschriebene Projekte der Selbsthilfe in Kooperation mit weiteren Innungskrankenkassen bundesweit. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 wurden insgesamt elf Projekte mit einem Gesamtvolumen von 133.000 Euro gefördert. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg erfolgt in der Regel keine Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung). Die entsprechenden Fördermittel werden jeweils der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung gestellt.
Gemeinschaftsförderung Berlin
56 Prozent der Fördergelder für die Selbsthilfe verteilen die Krankenkassen gemeinschaftlich auf die Landesebene. Als IKK-Landesverband im Bundesland Berlin engagiert sich BIG direkt gesund aktiv für die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin.
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Ihr Ansprechpartner ist
Guido Lehmann guido.lehmann@big-direkt.de Fon 0231-5557 1244