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Hilfe zur Selbsthilfe

Viele Menschen, die chronisch krank sind oder eine Behinderung haben, finden Unterstützung bei Selbsthilfegruppen. Hier können sie sich mit anderen Betroffenen austauschen und von deren Erfahrungen profitieren. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen und fördern diese Aktivitäten seit vielen Jahren.
Gruppe von Menschen in einem Raum im Dialog

Zwei verschiedene Förderverfahren

Für die Selbsthilfeförderung (§ 20h SGB V) gelten folgende Regelungen: Es werden 70 Prozent der Fördersumme gemeinsam von allen Krankenkassen vergeben (kassenartenübergreifende Pauschalförderung), die restlichen 30 Prozent vergibt jede Krankenkasse individuell (krankenkassenindividuelle Projektförderung). Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Förderverfahren, für die unterschiedliche Anträge gestellt werden müssen.

Förderkriterien müssen erfüllt sein

Damit Selbsthilfegruppen, -organisationen oder Selbsthilfekontaktstellen gefördert werden können, müssen sie bestimmte Förderkriterien erfüllen. Diese sind im Leitfaden Selbsthilfe zusammengefasst. Ein individueller Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht.

Leitfaden Selbsthilfe

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Antrag Selbsthilfegruppe Berlin 2024

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