Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte

Es gibt eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage für alle freiwillig versicherten Mitglieder.
Frau rechnet mit einem Taschenrechner

Inhalt

So hoch ist die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage

Für alle freiwillig Versicherten wurde zu Berechnung der Beiträge eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.248,33 Euro festgelegt. Hier werden insbesondere hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einkünften deutlich entlastet.  

Beispiel

Herr Fröhlich ist selbstständig. Er hat monatliche Einkünfte in Höhe von 850,00 Euro.

Wir berechnen die Beiträge von Herrn Fröhlich anhand der einheitlichen Mindestbemessungsgrundlage von 1.248,33 Euro.

Welche Besonderheiten gibt es?

Ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin ist privat versichert? Hier gilt nicht automatisch die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Bitte melden Sie sich bei uns zur individuellen Berechnung Ihrer Beiträge.