Familie mit zwei Kindern spielt gemeinsam

Versicherungsschutz für die ganze Familie

Bei der BIG sind auch Ihre Liebsten kostenlos und im vollen Umfang über unsere Familienversicherung mitversichert. Dies gilt für alle Familienmitglieder, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Mit der Familienversicherung der BIG genießt auch Ihre Familie umfassenden Versicherungsschutz.
  • Ihre Liebsten mitversichertIhre Kinder und Ihr Partner sind gratis mitversichert in der Familienversicherung.
  • Wir heißen Ihren Nachwuchs willkommenMit unserem Babybonus von 200 Euro begrüßen wir neue BIG-Babys.Mehr erfahren
  • Sanft behandeln mit OsteopathieMit 160 Euro po Jahr bezuschusst die BIG Osteopathie-Behandlungen.Mehr erfahren
  • Attraktives Bonusprogramm für die ganze Familie Für eine gesunde Lebensweise können Sie sich mehr als 100 Euro Bonus je Familienmitglied sichern.Mehr erfahren
  • Umfassende Leistungen rund um Schwangerschaft und GeburtEin umfassendes Paket aus Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen erwartet Sie während der Schwangerschaft und der Geburt.Jetzt informieren
  • Online Geschäftsstelle meineBIGIn meineBIG können Sie bequem von zu Hause aus Rechnungen oder Bescheinigung hochladen.Mehr erfahren
  • Leistungen von A bis Z Sie suchen nach einer speziellen Leistung? Hier finden Sie alle gesetzlichen Leistungen und alle Extras der BIG sortiert von A bis Z.Zu den Leistungen

Jetzt familienversichern!

Versichern Sie Ihre Liebsten kostenlos und mit vollem Leistungsumfang in der Familienversicherung der BIG.

  • Bonusprogramm BIGtionär
  • 160 Euro Zuschuss für osteopathische Behandlungen
  • kostenlose Reiseimpfungen
  • 50 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung
Familie lacht gemeinsam auf dem Sofa

Versicherungsschutz für die ganze Familie

In der Familienversicherung können Familienangehörige, die selbst nicht erwerbstätig sind oder bis zu 485 Euro im Monat verdienen (bei Minijobs bis 520 Euro), mitversichert werden: 

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Kinder familienversicherter Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie als Mitglied sorgen
  • Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen

Wenn noch nicht alle Ihre Familienangehörigen BIG-versichert sind, dann entscheiden Sie sich für beste Qualität aus einer Hand und bringen Sie Ihre Angehörigen jetzt zur BIG – selbstverständlich kostenlos! Hier erfahren Sie wie.

Familienangehörige mitversichern

Die Krankenversicherung von Neugeborenen ist in der Regel über die Eltern geregelt. Abhängig davon, ob die Eltern in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, wird das Kind dort mitversichert.

  • Beide Elternteile in einer gesetzlichen KrankenversicherungProblemlose und freie Auswahl der Mitversicherung in Familienversicherung bei einem der beiden Elternteile.
  • Nur ein Elternteil in der gesetzlichen KrankenversicherungDas Neugeborene kann nur dann bei BIG familienversichert werden, wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Zudem muss das Einkommen des privat Versicherten geringer sein, als des des BIG-Versicherten.

Um Ihr Kind mit in die Familienversicherung aufzunehmen, müssen Sie einen Antrag auf Familienversicherung stellen.

  • Antrag-Familienversicherung PDF, 161 kB, nicht barrierefrei
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Schulkinder und studierende Kinder können kostenlos über ihre Eltern verichert werden.

  • Schulkinder familienversichern:Ihr Kind ist grundsätzlich bis zu seinem 18. Geburtstag familienversichert. Ist Ihr Kind noch nicht erwerbstätig, kann es bis zu seinem 23. Geburtstag in der Familienversicherung bleiben.
  • Studierende Kinder familienversichern:Wenn Ihr Kind studiert, oder sich in einer schulischen Ausbildung befindet, bleibt es bis zu seinem 25. Geburtstag in der Familienversicherung.
    Verdient Ihr Kind, z. B. auf Grund einer Werkstudententätigkeit, mehr als 485 Euro im Monat, ist es nicht mehr familienversichert.
    Wenn Ihr Kind den freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat und dadurch das Studium unterbrochen oder der Beginn des Studiums verschoben wurde kann das Kind auch nach seinem 25. Geburtstag noch in der Familienversicherung bleiben. Diese Möglichkeit prüfen wir für Sie gerne im Einzelfall.

Um Ihr Kind mit in die Familienversicherung aufzunehmen, füllen Sie einfach den Antrag auf Familienversicherung aus.

  • Antrag-Familienversicherung PDF, 161 kB, nicht barrierefrei
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Auch Ehe- oder Lebenspartner können familienversichert sein, wenn diese nicht erwerbstätig sind oder im Monat nicht mehr als 485 Euro verdienen. Bei Minijobs gilt eine Grenze von 520 Euro.

Sie möchten Ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichern? Dann stellen Sie einfach einen Antrag auf Familienversicherung.

  • Antrag-Familienversicherung PDF, 161 kB, nicht barrierefrei
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Fami-Prüfung: Jetzt voll digital

Einmal im Jahr sind wir wie alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung Ihrer Lieben immer noch erfüllt sind. Ab jetzt ist die Abfrage komplett digital im persönlichen Service-Bereich meineBIG und deutlich unkomplizierter und einfacher.

Junge Frau sitzt bequem auf dem Sofa und arbeitet am Laptop

Häufige Fragen

Kinder sind familienversichert:

  • bis zum 18. Geburtstag
  • bis zum 23. Geburtstag, sofern sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Geburtstag, wenn sie sich in einer schulischen Ausbildung befinden, ein Studium oder ein unbezahltes freiwilliges soziales Jahr absolvieren
  • Darüber hinaus, wenn sie den freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben und dadurch ihr Studium unterbrochen oder der Beginn des Studiums verschoben wurde. Diese prüfen wir gerne für Sie.

Behinderte Kinder werden solange familienversichert, wie sie durch ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Bitte beachten Sie: Die Behinderung muss eingetreten sein, während eine Familienversicherung bestand.

Wenn Angehörige monatlich mehr als 485 Euro verdienen oder hauptberuflich selbstständig sind. Bei Minijobs gilt eine Grenze von 520 Euro.

Die Prüfung, wann Ihre Kinder die jeweiligen Grenzen erreichen, übernehmen wir für Sie anhand der vorliegenden Unterlagen und melden uns rechtzeitig bei Ihnen. Gerne besprechen wir dann alles Weitere, um eine lückenlose Versicherung Ihrer Kinder anzubieten.

Wenn der Familienversicherte ein monatliches Einkommen von mehr als 485 Euro (bei Minijobs mehr als 520 Euro) hat, endet die Familienversicherung. Das gilt auch, wenn der Familienversicherte eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt.

Sofern der Familienversicherte Beihilfeansprüche hat, ist eine Familienversicherung nicht möglich.

Ist der mit dem Mitglied verheiratete Elternteil nicht oder privat versichert und sein Einkommen ist höher als das des BIG-Mitglieds und sein Gesamteinkommen übersteigt die Versicherungspflichtgrenze 5.550,00 Euro / 66.600,00 Euro? Dann kann eine Familienversicherung nicht durchgeführt werden.

Diese können sein:

  • Änderungen beim Einkommen des Familienangehörigen
  • Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung neben weiteren Einkünften
  • Gewährung einer Rente
  • Wechsel eines Ehepartners in die private Krankenversicherung
  • Scheidung
  • Beschäftigung während des Studiums
  • Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung für Ihre Angehörigen kostenfrei weiter. Allerdings endet die Familienversicherung zu dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies ist auch rückwirkend möglich, wenn wir von Veränderungen erst nachträglich erfahren. Um Ihnen die Sicherheit zu geben, dass die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung weiterhin bestehen, fragen wir diese einmal jährlich bei Ihnen ab. Das geht ganz unkompliziert hier digital in meineBIG.

Falls wir den Fragebogen nicht zurückerhalten, sind wir zur Beendigung der Familienversicherung verpflichtet.

In diesem Fall bieten wir Ihnen gerne eine freiwillige Mitgliedschaft bei der BIG an. Wird nach Ende der Familienversicherung keine freiwillige Mitgliedschaft abgeschlossen, gilt die obligatorische Anschlussversicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Menschen in Deutschland krankenversichert sind. Als Krankenkasse sind wir dann verpflichtet, eine Versicherung durchzuführen und Beiträge anzufordern.

Ein Schwerbehindertenausweis ist für die Familienversicherung generell nicht relevant. Für eine eventuelle Zuzahlungsbefreiung schadet ist dennoch nicht, eine Kopie des Ausweises bei uns einzureichen

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Unser Ratgeber "Familie"

Kinderwunsch, Schwangerschaft und das turbulente Leben mit Kindern - unser Bereich "Gesund leben" bietet viele Artikel für diese intensive Lebensphase! Fundierte und qualitätsgesicherte Infos, die immer spannend und unterhaltsam aufbereitet sind und neue Antworten auf alte Fragen geben.

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