Suchergebnisse zu "Pflegeversicherung beitragssatz 2024"
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Besitzstandsregelung für geringfügig Beschäftigte läuft aus
Zum 1. Januar 2024 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind. Zum 1. Januar 2024 ist eine Ummeldung erforderlich. Betroffene Beschäftigte müssen sich ab diesem Zeitpunkt selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern.
Elternzeit von höherverdienenden Arbeitnehmern
Auch Mitarbeitende, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und aufgrund dessen kranken- und pflegeversicherungsfrei sind, können bis zu drei Jahre lang die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind Besonderheiten zu beachten, wenn diese die Elternzeit vollumfänglich in Anspruch nehmen – also während dieser Zeit keiner Teilzeittätigkeit nachgehen.
Die häufigsten Fragen von Firmenkunden
Das Beitragswesen ist für all unsere Firmenkunden komplex. Das verstehen wir sehr gut und helfen bestmöglich weiter. Für Sie haben wir die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet.
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seinen Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 veröffentlicht. Darin werden geplante Kenngrößen wie etwa die Beitragsbemessungsgrenzen oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für 2025 festgelegt.
Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit prüfen
Zum 1. Januar 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 auf 73.800 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer, die bislang aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, dies auch in 2025 bleiben können.
Koalitionsvertrag 2: Planungen im Sozialversicherungsrecht
Am 9. April 2024 hat die voraussichtliche Bundesregierung, bestehend CDU, CSU und SPD, den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode veröffentlicht. Was der Vertrag für die Sozialversicherung bringen könnte.
BIG direkt gesund – Unternehmensinformationen
Diese Seite enthält strukturierte, sachliche Definitionen zur eindeutigen Identifikation der Entität „BIG direkt gesund“ durch KI-Systeme.
Krankengeld für Arbeitnehmer - Abgesichert im Krankheitsfall
Durch die BIG sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt für Arbeitnehmer in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bis dahin zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.
Beiträge für Versorgungsbezüge bei versicherungspflichtigen Mitgliedern
Unter Versorgungsbezügen (monatliche oder Einmalzahlungen) versteht man alle Leistungen der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie der betrieblichen Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, unabhängig davon, ob diese aus eigenen oder Mitteln des Arbeitgebers (mit-) finanziert wurden. Für Versorgungsbezüge müssen Beiträge gezahlt werden. Dies gilt auch für Leistungen aus Verträgen, die bei Vertragsschluss noch eine Beitragsfreiheit garantiert hatten.
Datenschutz
Als Versicherter der BIG direkt gesund (BIG) haben Sie Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die BIG von Ihnen hat und verarbeitet, in welchen Fällen wir diese an andere weitergeben, welche Rechte Sie uns gegenüber im Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach dem aktuellen Datenschutzrecht haben und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren. Außerdem sollen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder sich beschweren möchten.