Suchergebnisse zu "Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung – das sollten Sie wissen"
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Teilweise Befreiung von Zuzahlungen
Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent.
Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung – das sollten Sie wissen
Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Infos zu Zuzahlungen und der Möglichkeit einer teilweisen Zuzahlungsbefreiung zusammengestellt. Rechnen Sie mit unserem praktischen Tool aus, wie viel Zuzahlungen Sie jährlich höchstens zahlen!
Behandlung chronischer Erkrankungen: Disease Management Programme (DMP)
Beste Versorgung für mehr Lebensqualität: Für chronisch kranke Patienten bietet die BIG strukturierte Behandlungsprogramme an, die Ärzte und Kliniken vernetzen. Dieses gebündelte Wissen kommt Ihnen zugute. Sie profitieren von einer erstklassigen Behandlung.
Krankengymnastik und weitere Heilmittelbehandlungen
Ob nach einer Verletzung, bei chronischen Beschwerden oder zur Förderung Ihrer Gesundheit – Heilmittelbehandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie können Ihnen helfen, Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Arzneimittel auf Rezept: So übernimmt die BIG die Kosten
Wenn Ihr Arzt Ihnen ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, übernimmt die BIG in der Regel die Kosten bis zum gesetzlichen Festbetrag. Liegt der Preis über diesem Betrag, können Mehrkosten anfallen.
Zuzahlungen zur Firmenwagennutzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zur Firmenwagennutzung Stellung genommen.
Daten, Fakten, Zahlen
Die aktuellen Krankenkassen-Zahlen der BIG und Bemessungsgrenzen sowie Werte zu Pflegeversicherung und Zuzahlungen haben wir hier für Sie gebündelt zusammengestellt.
Kostenerstattung
Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, zahlen Sie wie ein Privatversicherter für privatärztliche Behandlungen und Verordnungen bei zugelassenen Leistungserbringern zunächst selbst.
Arznei- und Verbandmittel, Blutzuckerteststreifen
Wenn Sie ärztlich verordnete Arzneimittel benötigen, übernimmt die BIG in der Regel die Kosten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Kostenübernahme möglich ist, welche Regelungen gelten und wie Sie Zuzahlungen vermeiden oder reduzieren können.
Gesundheitliche Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine
Durch den Ukraine-Krieg sind Millionen von Menschen, insbesondere Ältere, Frauen und Kinder auf der Flucht. Die medizinische Versorgung der Geflüchteten wird grundsätzlich durch die Kommunen, denen die Geflüchteten zugewiesen werden, über das Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt.