BIG direkt gesund
Mädchen im Grundschulalter steht im Wohnzimmer und guckt erstaunt beziehungsweise erschrocken

Aufsichtspflicht: Kinder allein zu Haus

So schön das Leben mit Kindern auch ist, benötigt ihr als Eltern auch mal ungestörte Zeit als Paar, Me-Time oder ihr müsst Dinge erledigen, zu denen ihr euren Nachwuchs nicht mitnehmen könnt oder wollt. Speziell in der Vorweihnachtszeit! :) Außerdem gehört es natürlich zum Älterwerden dazu, dass Kinder lernen, auch mal allein zu sein und diese Zeit dann auch genießen können. Ihr fragt euch, ab wann ihr eure Kinder einige Stunden zu Hause allein lassen könnt? Zu Recht, denn um sie keinen Gefahren auszusetzen, sind einige Punkte zu beachten.

Gesetzeslage zur Aufsichtspflicht nicht klar geregelt

Bislang existiert keine klare Gesetzeslage, die besagt, ab wann Kinder alleine bleiben dürfen. Allerdings bietet der Paragraf 1626 im Bürgerlichen Gesetzbuch Eltern eine wichtige Orientierung. Darin heißt es, dass Eltern über die Pflege und Erziehung die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse ihrer Kinder zu einem selbstständigen und verantwortungsbewussten Handeln berücksichtigen sollen. Zum einen spielen somit eure Erziehung eine große Rolle und zum anderen die Bedürfnisse und der Entwicklungsstand eurer Kinder. 

Familie mit zwei Kindern spielt gemeinsam

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Bis wann ist Alleinbleiben bei Kindern tabu?

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) empfiehlt diese Altersgrenzen zur Orientierung:

  • Bis zum vierten Lebensjahr :sollte immer eine Aufsichtsperson in der Nähe eurer Kinder sein.
  • Ab dem vierten Lebensjahr:sollte die „Alleinsein-Phase“ nicht mehr als zehn bis 30 Minuten betragen. In dieser Zeit könnt ihr einen einen kurzen Schwatz mit den Nachbarn halten oder im Garten die Wäsche aufhängen, während euer Kind alleine im Kinderzimmer oder auf dem Spielplatz des Hinterhofs spielt. Bleibt also weiterhin in der Nähe.

    Je älter euer Kind ist, desto mehr dient diese Phase als Test, um zu prüfen, wie gut es sich bereits an Absprachen hält, ob es schnell ängstlich wird, ob das Umfeld zum Alleinbleiben passt und wie wohl es sich generell ohne Aufsicht fühlt.
  • Ab dem siebten Lebensjahr:könnt ihr euer Kind bis zu zwei Stunden allein lassen, sofern es sich an Absprachen hält und keine Angst hat, allein zu bleiben.

    Ist euer Kind zum Beispiel im Grundschulalter, richtet aber in allen Räumen bereits nach 15 Minuten Chaos an und ruft nach euch oder weint sogar, weil es Hilfe benötigt oder Angst hat, solltet ihr die Phase der Beaufsichtigung verlängern. Wichtig ist dabei auch, dass ihr euren Nachwuchs nicht unter Druck setzt und ihn nicht mit seinen Freunden oder Nachbarskindern vergleicht, die bereits eine Weile allein sein können. Denkt immer daran: Jedes Kind entwickelt sich individuell und benötigt mal mehr und mal weniger Zeit, neue Dinge zu lernen und sich an diese zu gewöhnen.

Kinder allein zu Haus, aber ...

Die Schulreife ist also nur ein ungefährer Anhaltspunkt, um euer Kind ab jetzt für ein paar Stunden auch mal allein lassen zu können. Wichtiger ist immer, dass ihr mit eurem Kind gemeinsam entscheidet, wann ihr diesen Schritt in die Selbstständigkeit wagen könnt. Folgende Fragen helfen euch dabei:
  1. Wie gut hat sich euer Kind bislang an Absprachen gehalten (zum Beispiel nicht die Türe zu öffnen, wenn jemand klingelt, nicht an die Küchenschränke zu gehen etc.)?
    Gefahr: Vergiftung beim Kind
  2. Ist es schnell überfordert, wenn ihm gerade mal nicht geholfen werden kann?
  3. Kann es Gefahren alleine abschätzen?
  4. Bekommt es schnell Angst, wenn es gewittert oder Geräusche hört?
  5. Tobt es laufend zu wild und verletzt sich dadurch schnell?

Alleinsein planen

Zudem solltet ihr die Phasen des Alleinseins genau planen. Schließlich müsst nicht nur ihr euch auf euer Kind, sondern auch euer Kind sich auf euch verlassen können. Seid telefonisch erreichbar und bleibt nicht plötzlich vier Stunden weg, obwohl ihr drei Stunden ausgemacht habt. Im besten Falle gebt ihr vor allem in der ersten Zeit einer Nachbarsfamilie Bescheid und unterstützt euch gegenseitig bei der Aufsicht, sofern das möglich ist. Verspätet ihr euch doch mal, ist es natürlich für beide Seiten sehr beruhigend, wenn die Nachbarn kurz nach eurem Kind schauen oder es zum Abendessen zu sich rüber holen können. 

Auch wenn die Verlockung groß ist, verzichtet darauf, eure Kinder einzuschließen! Damit untergrabt ihr nicht nur die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein eurer Kleinen, sondern verhindert im Notfall auch, dass sie sich Hilfe holen können. Umso wichtiger ist es, dass sie sich an Absprachen halten und die Tür nicht öffnen, wenn ihr es verboten habt.

Geschwister allein zu Haus?

Wenn ihr bereits zwei Kinder habt, wisst ihr natürlich, dass unter den beiden nicht immer das beste Verhältnis herrscht und diese Rivalität ist auch vollkommen normal. Ist der Altersunterschied sehr gering, kann es schon mal häufiger zu Unstimmigkeiten kommen. Dann solltet ihr besonders vorsichtig damit sein, die beiden alleine zu lassen.

Aber auch wenn der Altersunterschied größer ist und ihr keinen Streit befürchten müsst, müsst ihr vor allem mit dem älteren Geschwisterkind absprechen, ob es sich dazu in der Lage fühlt, nicht nur für sein eigenes Handeln, sondern auch für das des jüngeren Kindes die Verantwortung zu übernehmen. Auch hier gilt natürlich: Eltern und Kinder müssen sich an die jeweiligen Absprachen halten, damit sich jeder ernst genommen und sicher fühlt und ihr keine unnötigen Sicherheitsrisiken eingeht.

Hier passieren die meisten Unfälle mit Kindern

Kinder verletzen sich am häufigsten zu Hause. Das gilt besonders für die ganz Kleinen. So kamen nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) „Mehr Sicherheit für Kinder“ 85 Prozent der Unfälle von Ein- bis Zweijährigen und 60 Prozent der Unfälle von Drei- bis Sechsjährigen in Deutschland in den eigenen vier Wänden vor.

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Kleinkind steht neben einem Hund am offenen Fenster