Organspendeausweis im Portemonai

Organspende: Leben retten

Rund 12.000 Menschen in Deutschland warten auf ein lebensnotwendiges Spenderorgan. Doch nur ca. 4.000 Organe werden pro Jahr transplantiert, da es keine ausreichenden Organspenden gibt. Dabei kann jeder durch Krankheit oder Unfall schnell selbst in die Situation kommen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein.

Organspende ist ein sehr persönliches Thema, zu dem jeder seine eigene Haltung finden sollte. Alle wesentlichen Informationen haben wir auch hier für Sie zusammengestellt.

Wichtig zu wissen

Weder wir als Krankenkasse noch eine andere Institution speichert personenbezogene Daten zur Organspende-Bereitschaft. Allein der Organspendeausweis, der sich in Ihren Unterlagen befindet, gibt Auskunft darüber, ob und was Sie spenden möchten.

Der Organspendeausweis verschafft Klarheit

Mit einem Organspendeausweis regeln Sie Ihre Organspende eindeutig und unmissverständlich selbst:

  • Sie können Ihr Einverständnis zur Organspende generell erteilen.
  • Sie können es auf bestimmt Organe oder Gewebe beschränken.
  • Sie können einer Organspende widersprechen.

Zudem können Sie eine vertraute Person angeben, die im Ernstfall benachrichtigt werden soll. Ihr Spenderausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Sie können daher jederzeit Ihre Meinung ändern und einen neuen Ausweis ausfüllen. Am besten bringen Sie den Ausweis bei Ihren Personalpapieren unter. Kommt es zum Unfall, ist das der erste Ort, wo nachgeschaut wird.

Organspendeausweis bestellen

Unter der Rufnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 0 800/90 40 400  können Sie kostenfrei montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr Ihre Fragen zur Organspende stellen.

 

  • Organspendeausweis herunterladen Laden Sie sich hier einen Organspendeausweis herunter.
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Wann ist eine Organspende möglich?

Eine Organspende ist nur bei Menschen möglich, deren Hirnfunktionen bereits erloschen sind (Hirntod), aber das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten wird (Lebendspender ausgenommen). In der Regel tritt allerdings der Herzstillstand vor dem Hirntod ein, so dass nur ein geringer Anteil der Verstorbenen als Organspender in Frage kommt. Jährlich sterben rund 400.000 Menschen, nur bei ca. einem Prozent tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein, so dass eine Organspende möglich ist.

Hinweise über Vorerkrankungen

Wichtig ist auch der Gesundheitszustand des Spenderorgans. Um das festzustellen, wird bei einem hirntoten Menschen, der sein Einverständnis zur Organspende erteilt hat, das Organ vor der Entnahme untersucht. Sie müssen keine Untersuchung zu Lebzeiten durchführen. Nur ein Hinweis über bereits bekannte Vorerkrankungen wie z.B. Krebs sollten im Ausweis unter Hinweise vermerkt werden.

Gesetzliches rund um die Organspende

Im Transplantationsgesetz sind alle Vorschriften und gesetzlichen Regelungen festgeschrieben, die rund um die Organspende und Transplantation relevant sind. Beispielsweise ist eine Organspende erst dann möglich, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben. Dabei dürfen sie weder an der Organentnahme noch an der Übertragung beteiligt sein.

Transplantationsgesetz - Informationen

BIGspot: Organspende

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BIGspot: Organspende

Organspende - Wie wichtig Organspende sein kann, merkt man erst, wenn jemand im näheren Umkreis auf eine Spende angewiesen ist. Michael und Heike denken auch erst darüber nach, seitdem Karsten eine Spenderniere braucht. Soll sich Heike einen Spenderausweis zulegen? Gibt es nicht schon genug Spender? Welche Organe werden wann entnommen? Kann man sich auch wieder umentscheiden?

Häufige Fragen

In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zur Organspenderin oder zum Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit engen Freunden und Angehörigen über seine Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Nein. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.

Nein. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Ob gespendete Organe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der oder dem Verstorbenen ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte. Sofern eine Krankheit bekannt ist, sollte auf dem Organspendeausweis im Feld "Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise" diese auch notiert werden.

Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt.
1. muss der Hirntod der möglichen Spender von zwei Ärzten festgestellt worden sein. 
2.  muss die Einwilligung des verstorbenen Menschen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Je ähnlicher die Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Es gibt eine gemeinsame Warteliste des Verbundes von Eurotransplant, dem neben Deutschland Belgien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Slowenien angeschlossen sind. Das erleichtert die Ermittlung der optimalen Empfängerinnen und Empfänger.

Nein, die Spende ist anonym. 

Ja, allerdings gilt das nur für die Niere und – seltener – einen Teil der Leber. Eine gesunde Person kann mit nur einer Niere ein vollkommen normales Leben führen. Dennoch muss eine Lebendspende sehr sorgfältig abgewogen werden. Wie jede andere Operation stellt eine Organentnahme für den Spender ein medizinisches Risiko dar.

Erlaubt sind Lebendspenden von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen.

Alle Versicherten der BIG ab 16 Jahren haben den Ausweis erhalten. Alternativ kann man sich einen Ausweis hier herunterladen: www.organspende-info.de oder der beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 90 40 400 anfordern. 

Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab 15 Jahren und ihren Widerspruch ab 13 Jahren erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.

Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende zur Verfügung stellen, die Organ- und Gewebespende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.

Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis vernichtet werden.