Als BIG-Mitglied erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die Dauer des Mutterschutzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung), wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes z. B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld beziehen.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Sind Sie berufstätig, liegt das Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernimmt die BIG einen Höchstbetrag von 13 Euro pro Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Selbstständige Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Wie lange bekommen Sie Mutterschaftsgeld?
Im Regelfall bekommen Sie das Mutterschaftsgeld jeweils für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- oder Frühgeburten sogar für zwölf Wochen nach dem Geburtstermin. Frühgeburt bedeutet, dass das Kind unter 2.500 Gramm wiegt oder wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen bzw. wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf. Nach der Entbindung bzw. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld erhalten Mütter oder Väter vom Bund ein steuerfreies Erziehungsgeld. Übrigens: Während Sie Mutterschafts- oder Erziehungsgeld beziehen, führt die BIG Ihre Krankenversicherung für Sie als pflichtversicherte Arbeitnehmerin beitragsfrei weiter.
Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Sie bekommen etwa sieben Wochen vor der Entbindung von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Senden Sie uns diese Bescheinigung zu, dann erhalten Sie für den Zeitraum bis zur Entbindung Mutterschaftsgeld. Nach der Entbindung senden Sie uns bitte die Geburtsbescheinigung „Für Zwecke der Mutterschaftshilfe“ als Kopie zu. Das Dokument erhalten Sie vom Standesamt. Dann überweisen wir den Rest des Mutterschaftsgeldes für acht Wochen nach der Entbindung
Mutterschaftsgeld einfach erklärt
Viele Frauen haben vor der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aber wie viel Geld erhalten sie und vom wem? Unser Erklärvideo schafft Klarheit.
BIG auf YouTube, transcript (TXT, 1,17 kB)Elterngeld
Wer nach der Mutterschutzfrist nicht sofort wieder arbeiten möchte, kann in Elternzeit gehen. Das Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden
Mutterschaftslohn
Wenn Sie vor Beginn des Mutterschutzes aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten dürfen und einem sogenannten Beschäftigungsverbot unterliegen, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (§ 11 MuSchG). Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine schwangere Frau als Kindergärtnerin arbeitet und gegen Masern, Mumps und Windpocken nicht immun ist. Das fortgezahlte Gehalt ist Arbeitsentgelt trotz fehlender Arbeitsleistung. Als solches unterliegt es der Lohnsteuerpflicht in gleichem Maße wie der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, anders als der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Soziale Sicherung - Mutterschaftsgeldstelle - Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel.: 0228.619 - 1888 Fax.: 0228.619 - 1877
Fragen zum Thema
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Da Mutterschaftsgeld als Ersatz für den Lohn dienen soll, haben in der Regel nur berufstätige Mütter Anspruch darauf. Ob und wie viel Anspruch Sie haben, hängt maßgeblich von Ihrem Versicherungsstatus ab:
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und freiwillig gesetzlich Versicherte haben vollen Anspruch
- Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig bis zu 210 Euro
- Geringfügig Beschäftigte können beim Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld beantragen
- Arbeitnehmerinnen in Elternzeit erhalten von ihrer Krankenkasse 13 Euro pro Tag. Den Arbeitgeberzuschlag gibt es hier nicht.
- Selbstständige und freiwillig Versicherte erhalten Mutterschaftsgeld, abhängig davon, ob Sie auch Krankengeld beziehen würden.
- Arbeitslose Mütter erhalten nur dann Mutterschaftsgeld, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben
- Familienversicherte Mütter erhalten kein Mutterschaftsgeld
Wann können Sie das Mutterschaftsgeld beantragen?
Für die Beantragung des Mutterschaftsgelds gibt es keine gesetzliche Frist, es empfiehlt sich jedoch, den Antrag vor Beginn des Mutterschutzes zu stellen. Also sechs Wochen vor der Geburt.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die BIG zahlt, genau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen, pro Tag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Verdienen Sie aktuell netto mehr als diesen Betrag, zahlt ihr Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss. Während des Mutterschutzes erhalten Sie so dasselbe Nettogehalt wie vorher.
Geringfügig Beschäftigte oder privat Versicherte erhalten vom Bundesversicherungsamt einmalig bis zu 210 Euro Mutterschaftsgeld.
Wann wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt?
Nach Erhalt der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag fordern wir umgehend die Entgeltbescheinigung von ihrem Arbeitgeber an. Sobald uns die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, werden wir die erste Zahlung bis zum voraussichtlichen Entbindungstag anweisen. Nach der Geburt reichen Sie uns bitte die amtliche Geburtsurkunde (ausgestellt vom Standesamt) ein und wir werden die zweite Zahlung veranlassen.
Wann bekomme ich die Bescheinigung für die Elterngeldstelle zur Beantragung von Elterngeld?
Mit der zweiten Zahlung des Mutterschaftsgeldes erhalten Sie umgehend die Bescheinigung für die Elterngeldstelle.
Erhalte ich eine Bescheinigung für das Finanzamt?
Ja, diese wird automatisch zum Jahreswechsel an Sie versandt.
Ich erhalte Arbeitslosengeld. Bekomme ich Mutterschaftsgeld? In welcher Höhe?
Ja. Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Ich beziehe gerade Krankengeld und bin schwanger! Was muss ich tun?
Sie senden uns ganz normal die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag zu, Ihr Krankengeld wird dann zu Anfang der Schutzfrist eingestellt. Die Berechnung erfolgt dann analog als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher.
Ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten, was bedeutet das für mich?
Es gibt für Sie keine Änderung. Sie erhalten während des Beschäftigungsverbotes Entgeltfortzahlung und danach bekommen Sie von uns Mutterschaftsgeld mit Schutzfristbeginn.
Wie bin ich als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher während des Bezuges von Mutterschaftsgeld versichert?
Ihre Mitgliedschaft als Arbeitnehmerin besteht weiterhin fort. Diese wird für den Zeitraum der Elternzeit kostenlos weitergeführt. Als Arbeitslosengeldbezieher melden wir Sie nach der Schutzfrist bei uns an und Sie werden für die Zeit beitragsfrei geführt.
Gesetzliche Neuerung für Mütter behinderter Kinder
Liegt eine Behinderung im Sinne des Gesetzes vor, dann haben Sie einen Anspruch auf die verlängerte Schutzfrist, wie bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Statt 8 Wochen, stehen Ihnen dann 12 Wochen zu.