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Organspendeausweis im Portemonai

Organspende: Leben retten

Rund 12.000 Menschen in Deutschland warten auf ein lebensnotwendiges Spenderorgan. Doch nur ca. 4.000 Organe werden pro Jahr transplantiert, da es keine ausreichenden Organspenden gibt. Dabei kann jeder durch Krankheit oder Unfall schnell selbst in die Situation kommen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein.

Organspende ist ein sehr persönliches Thema, zu dem jeder seine eigene Haltung finden sollte. Alle wesentlichen Informationen haben wir auch hier für Sie zusammengestellt.

Neues digitales Organspenderegister geht online

Im März 2024 geht das neue digitale Organspenderegister online. Sie können dort Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentieren. Der bisherige Organspendeausweis bleibt zunächst weiterhin gültig. Im Falle eines Falles ist die jüngere Dokumentation die Grundlage für weitere Entscheidungen.

Alles rund um das Organspende-Register lesen Sie hier.

Der Organspendeausweis verschafft Klarheit

Mit einem Organspendeausweis regeln Sie Ihre Organspende eindeutig und unmissverständlich selbst:

  • Sie können Ihr Einverständnis zur Organspende generell erteilen.
  • Sie können es auf bestimmt Organe oder Gewebe beschränken.
  • Sie können einer Organspende widersprechen.

Zudem können Sie eine vertraute Person angeben, die im Ernstfall benachrichtigt werden soll. Ihr Spenderausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Sie können daher jederzeit Ihre Meinung ändern und einen neuen Ausweis ausfüllen. Am besten bringen Sie den Ausweis bei Ihren Personalpapieren unter. Kommt es zum Unfall, ist das der erste Ort, wo nachgeschaut wird.

Organspendeausweis bestellen

Unter der Rufnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 0 800/90 40 400  können Sie kostenfrei montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr Ihre Fragen zur Organspende stellen.

 

Wann ist eine Organspende möglich?

Eine Organspende ist nur bei Menschen möglich, deren Hirnfunktionen bereits erloschen sind (Hirntod), aber das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten wird (Lebendspender ausgenommen). In der Regel tritt allerdings der Herzstillstand vor dem Hirntod ein, so dass nur ein geringer Anteil der Verstorbenen als Organspender in Frage kommt. Jährlich sterben rund 400.000 Menschen, nur bei ca. einem Prozent tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein, so dass eine Organspende möglich ist.

Hinweise über Vorerkrankungen

Wichtig ist auch der Gesundheitszustand des Spenderorgans. Um das festzustellen, wird bei einem hirntoten Menschen, der sein Einverständnis zur Organspende erteilt hat, das Organ vor der Entnahme untersucht. Sie müssen keine Untersuchung zu Lebzeiten durchführen. Nur ein Hinweis über bereits bekannte Vorerkrankungen wie z.B. Krebs sollten im Ausweis unter Hinweise vermerkt werden.

Gesetzliches rund um die Organspende

Im Transplantationsgesetz sind alle Vorschriften und gesetzlichen Regelungen festgeschrieben, die rund um die Organspende und Transplantation relevant sind. Beispielsweise ist eine Organspende erst dann möglich, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben. Dabei dürfen sie weder an der Organentnahme noch an der Übertragung beteiligt sein.

Transplantationsgesetz - Informationen

Häufige Fragen