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Ukrainische Farben mit Stethoskop

Gesundheitliche Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine

Durch den Ukraine-Krieg sind Millionen von Menschen, insbesondere Ältere, Frauen und Kinder auf der Flucht. Die medizinische Versorgung der Geflüchteten wird grundsätzlich durch die Kommunen, denen die Geflüchteten zugewiesen werden, über das Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt.

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Sollten Sie geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben, stellen sich für Sie und Ihre ukrainischen Schützlinge auch Fragen zur Gesundheitsversorgung. Wir haben hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Extra-Hotline für Versicherungs- und Behandlungsfragen: 0800-1310014

Melden Sie sich auch gerne direkt unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-1310014, die wir extra für Fragestellungen rund um die medizinische Versorgung und Versicherung von ukrainischen Geflüchteten eingerichtet haben. Die Kolleginnen und Kollegen, die dort beraten, sind mit dem Thema vertraut und beraten auch in russischer Sprache.

Hotline gegen Kriegsängste

Viele Versicherte der BIG setzen sich aktiv für Flüchtlinge aus der Ukraine ein. Doch mit jeder willkommenen Hilfe setzen wir uns mit dem Angriffskrieg in der Ukraine intensiver auseinander. Eine Situation, die viele von uns nie zuvor erlebt haben. Die BIG möchte ihren Versicherten mit Kriegsängsten gerne helfen. Daher unterstützen wir Sie mit der Beratungs-Hotline gegen Kriegsängste unter: Tel. 0800 1405541 30285

Medizinische Behandlung in Deutschland kostenfrei möglich

Grundsätzlich können sich ukrainische Geflüchtete in Deutschland kostenlos behandeln lassen. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung in Deutschland.

Voraussetzung: Registrierung in Deutschland

Ukrainische Geflüchtete sollten sich innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland bei einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei einer Ausländerbehörde angemeldet haben, damit sie als Kriegsflüchtling registriert werden können.

Die zuständige Ausländerbehörde ist über die Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu finden. Dort gibt es auch weitere Informationen zu Einreise, Registrierung und Aufenthalt in Deutschland.

Behandlungsschein oder Versichertenkarte

Ist man als Geflüchteter registriert, gibt es zwei Möglichkeiten für eine medizinische Behandlung in Deutschland.

Behandlungsschein pro Quartal

Bei der ersten Möglichkeit kann man sich beim Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Kommune, in der man als Geflüchteter registriert ist, einen Behandlungsschein ausstellen lassen.

Am besten fragt man direkt bei der Registrierung nach dem dort üblichen Vorgehen in der jeweiligen Stadt oder Kommune. Wichtig ist dies vor allem dann, wenn man auf eine medizinische Versorgung angewiesen ist, wie z.B. Patientinnen und Patienten mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen.

Mit dem Behandlungsschein gehen Geflüchtete direkt in eine Arztpraxis zur Behandlung. Das gilt auch für Zahnarztpraxen. Geflüchtete Menschen sind von den Zuzahlungen befreit.

Besonderheit medizinischer Notfall

Bei einem medizinischen Notfall erfolgt die Behandlung auch ohne einen Behandlungsschein. Wird sofort medizinische Hilfe benötigt, können Geflüchtete direkt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen oder den Notruf unter der Telefonnummer 112 anwählen.

Versichertenkarte mit Foto

Bei der zweiten Möglichkeit für eine Behandlung wird eine Versichertenkarte ausgestellt. Beantragt wird diese auch beim Sozialamt. Mit der Versichertenkarte können Menschen aus der Ukraine Ärzte und Ärztinnen direkt für die Behandlungen aufsuchen, ohne sich durch das Sozialamt einen Behandlungsschein ausstellen lassen zu müssen. Voraussetzung ist auch hier, dass man in Deutschland registriert ist. Die Versichertenkarte ersetzt den Behandlungsschein und gilt für jeden Arztbesuch. Für den vereinfachten Zugang zu einer Behandlung über eine Versichertenkarte muss das jeweilige Bundesland eine Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Aktuell haben diese folgende Bundesländer:

•    Berlin
•    Brandenburg
•    Bremen
•    Hamburg
•    Niedersachsen
•    Nordrhein-Westfalen
•    Rheinland-Pfalz
•    Schleswig-Holstein
•    Thüringen

Teilweise besteht diese Möglichkeit aber auch nur in einzelnen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten und nicht im gesamten Bundesland. Die BIG beteiligt sich an der Landesvereinbarung für Nordrhein-Westfalen (NRW) und bietet so Unterstützung bei der gesundheitlichen Versorgung.

Krankenversicherung für ukrainische Geflüchtete

Hier finden Sie Infos zu den Möglichkeiten zur Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine mit den geplanten gesetzlichen Regelungen ab dem 01.06.2022.

Mehr erfahren

Medizinische Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine

Ist ein Behandlungsschein oder eine Versichertenkarte vorhanden, haben Geflüchtete folgende Möglichkeiten bei der medizinischen Versorgung:

  • Den richtigen Arzt finden Hier finden geflüchtete Menschen aus der Ukraine Ärzte, die ukrainisch und russisch sprechen:
    https://jameda.de/ukraine/ - https://www.arzt-auskunft.de/
    Bei Jameda schauen
  • Zugang zu Medikamenten Geflüchtete aus der Ukraine erhalten bestimmte Arzneien und Verbandmittel, wie z. B. Insulin oder Antibiotika, kostenlos. Für diese Arzneien stellt die Arztpraxis ein Rezept aus. Dieses Rezept kann dann in einer Apotheke eingelöst werden.
  • Psychologische Hilfe Geflüchtete können auch psychologische Betreuung durch Experten oder eine Beratungsstelle erhalten.
  • Medizinische Versorgung für Schwangere Schwangere erhalten medizinisch wichtige Vorsorgeuntersuchungen und eine gesundheitliche Versorgung rund um die Geburt – vor, während und nach der Entbindung. Die medizinische Versorgung ist für sie kostenfrei.
  • Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen Für Geflüchtete aus der Ukraine werden bestimmte Schutzimpfungen empfohlen:
    • für die Kinder Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie Masern, Windpocken und Röteln;
    • für Erwachsene die Impfung gegen Corona.

    Diese empfohlenen Schutzimpfungen sind kostenfrei und werden in Arztpraxen oder in einem Corona-Impfzentrum durchgeführt.
    Daneben besteht auch ein Anspruch auf kostenlose medizinische Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel beim Frauenarzt oder Zahnarzt.
  • Corona-Impfung: Sinovac oder Sputnik in Deutschland nicht anerkannt Die Impfstoffe Sinovac, Sinopharm oder Sputnik sind in der EU keine zugelassenen COVID-19-Impfstoffe und man erhält damit nicht den Status „geimpft“. Wer mit diesen Impfstoffen in der Ukraine geimpft wurde, benötigt eine erneute Impfung gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU als geimpft zu gelten.

    Mehr Infos rund um Corona-Tests und die Corona-Impfungen finden Sie hier auf Russisch:
    Jetzt anschauen

Alle Infos rund um soziale und gesundheitliche Versorgung finden Sie gebündelt und mehrsprachig vom Ministerium für Arbeit und Soziales

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