Gruppe studenten lernt gemeinsam

Krankenversicherung für Studierende

Mit dem Studium ändern sich meist viele Dinge und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Auch in Sachen Krankenversicherung tut sich was für Studierende.
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Junge Frau lernt am Laptop für die Uni

Familien- und studentisch versichert

Studierende sind meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei bei den Eltern mitversichert. Wer über 25 Jahre alt ist oder durch eine Werkstudententätigkeit/Praktikum monatlich mehr als 485 Euro bzw. in einem Minijob mehr als 520 Euro verdient, kann nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Dann schließt sich die günstige Pflege- und Krankenversicherung für Studierende an. Diese besteht bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst.

 

Beiträge studentische Krankenversicherung

  • Krankenversicherung: 94,76 Euro im Monat
  • Pflegeversicherung: 24,77 Euro mit Kindern, 27,61 Euro für Studierende über 23 Jahre ohne Kinder

Dieser Beitrag gilt auch für versicherungspflichtige Praktika und Ausbildungen ohne Arbeitsentgelt, eine Ausbildung des Zweiten Bildungsweges und freiwillig versicherte Berufsfachschüler.

Studentenjobrechner

Ob Sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können Sie ganz einfach hier prüfen! Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, gelten andere Bedingungen bei Beschäftigungen und Nebenjobs. Gleiches gilt, wenn Sie einen dualen Studiengang belegen. Rufen Sie uns bei Fragen einfach an. Unsere kostenlose 24-Stunden-Hotline: 0800 5456 5456.

Versicherungsnachweis für die Uni

Du brauchst einen Nachweis über Deine Krankenversicherung für Deine Uni oder Fachhochschule? Dann bestelle gerne den Nachweis über meineBIG. Wir senden ihn digital an Deine Hochschule. Weitere Infos bekommst Du dann direkt von Deiner Hochschule.

junge Frau arbeitet am Laptop

Beitragszuschuss für BAföG-geförderte Studenten

Wer BAföG erhält und nicht mehr familienversichert ist, kann Zuschüsse für die studentische Pflege- und Krankenversicherung bekommen. Das betrifft meist Studierende, die über 25 Jahre alt sind oder mehr als 485 Euro monatlich verdienen. Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag ist gesetzlich festgelegt und beträgt:

  • 94 Euro im Monat für die Krankenversicherung
  • 28 Euro im Monat für die Pflegeversicherung

Der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt, wird zusammen mit dem BAföG beantragt. Auf diesem BAföG-Studi-Portal findet Ihr alle Informationen dazu. 

Testsiegel Krankenkasseninfo Studenten Krankenkassentest 2022 Note 1,4

Top Leistungen für Studenten

Der Studenten Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de bestätigt: Die BIG ist eine sehr gute Krankenkasse für Studenten.

Hier geht es zum vollständigen Test

Häufige Fragen Studentische Krankenversicherung

In der Regel ist man als Studierende/r bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Wird das Studium durch den Bundesfreiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um die Dauer dieses Dienstes. Dabei dürfen Studierende aus sonstigen Einkünften wie z.B. einer Werkstudententätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen insgesamt nicht mehr als 485 Euro verdienen. Ab dem 25. Geburtstag wird man als Studierender Mitglied in der günstigen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung bei der BIG. Diese besteht bis zum Ende des Semesters, in dem man 30 Jahre alt wird.

Wer sich an einer Hochschule einschreiben will, benötigt dafür eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der BIG. Die Vorlage der Versichertenkarte reicht nicht aus. Bitte beachtet dabei die Einschreibefristen und bestellt die Bescheinigung frühzeitig per Telefon unter 0800 54565456, über info@big-direkt.de oder online über meineBIG.

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    Mehr erfahren

Wenn Sie aus der studentischen Krankenversicherung ausscheiden und weiterhin immatrikuliert sind, können Sie sich freiwillig weiter versichern.

Berechnet aus der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder von monatlich 1.131,67 Euro liegt der Beitrag bei:

  • 174,84 Euro im Monat für die Krankenversicherung
  • 38,48 Euro mit Kindern (45,27 Euro für Studierende über 23 Jahre ohne Kinder) für die Pflegeversicherung

Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Das gilt bei:

  • Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung,
  • Behinderung,
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Hochschulstudium über den 2. Bildungsweg,
  • längerer Erkrankung,
  • Mitarbeit in Hochschulgremien,
  • verspätetem Studienbeginn bzw. Studienunterbrechung durch Wehr- oder Zivildienst,
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS oder
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Studierende während der Promotion keinen studentischen Beitrag mehr zahlen, sondern die Mitgliedschaft freiwillig krankenversichert fortführen.

Seid ihr während des Auslandsaufenthalts weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert, ändert sich nichts und euer Versicherungsschutz bei der BIG bleibt erhalten. 

Seid ihr ausschließlich an der ausländischen Hochschule immatrikuliert, müsstet ihr euch möglicherweise am Studienort im Ausland versichern. Ruft uns am besten dazu an!

Wenn Sie regelmäßig höchstens 485 Euro monatlich verdienen, ja. Wird diese Grenze überschritten, ist eine kostengünstige studentische Krankenversicherung bei der BIG möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der obigen Einkunftsgrenze auch sonstige Einkünfte z.B. aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschrift Mandat erteilt, buchen wir die Beiträge monatlich am 15. für den Vormonat ab. Richten Sie einen Dauerauftrag ein, sollte die Buchung monatlich zum 15. für den Vormonat eingestellt werden. Wählen Sie keine dieser Varianten, sind die Beiträge für das gesamte Semester im Voraus zu zahlen.

Fehlende Beitragszahlungen führen zur Beendigung der Krankenversicherung der Studenten und aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes auch zur Exmatrikulation. 

Eine studentische Mitgliedschaft bei der BIG ist in dem Fall aufgrund gesetzlicher Bestimmungen leider nicht möglich. 

Ward ihr allerdings nur vor Studienbeginn privat krankenversichert und beginnt das Studium erst jetzt, könnt ihr euch bei der BIG studentisch krankenversichern. Ihr müsst nur den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und uns bescheinigen, dass ihr bisher privat krankenversichert ward. 

Nähere Informationen erhaltet ihr direkt von uns. Ruft uns einfach an!

Als Studierende/r könnt ihr euch von der Versicherungspflicht befreien lassen und euch privat versichern. Überdenkt diese Entscheidung gut: Die Befreiung kann nämlich nicht widerrufen werden. Sie gilt, so lange man studiert. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der BIG entfallen dabei ebenso wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Für Studierende, deren Eltern Beamte sind, entfallen z. B. die Beihilfeansprüche ab einem bestimmten Alter oder wenn das eigene Einkommen zu hoch ist. Ihr müsst euch zu 100 Prozent privat versichern. Der eigene Beitrag steigt dann sprunghaft an – deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag der BIG!

Wenn ihr BaföG-Leistungen bekommt, zahlt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Den Zuschuss müsst ihr beantragen, er wird nicht nicht automatisch gezahlt.