Neue Regeln für Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Seit dem 1. Oktober 2022 ist das unvorhersehbare Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich geregelt. Damit ist ein maximal zweimaliges Überschreiten innerhalb eines Zeitjahres in Höhe von maximal dem Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze möglich.