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Umfang der Steuerbefreiung für Gesundheitsleistungen

Das Finanzgericht Thüringen hat mit Urteil vom 14. Oktober 2012 1 (K 655/21) entschieden, dass auch Nebenkosten wie Reisekosten im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei bleiben können. Umstritten war, ob Aufwendungen, die vom Arbeitgeber anlässlich der Veranstaltung von „Gesundheitstagen“ für seine Mitarbeiter getragen wurden, nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht als Arbeitslohn zu versteuern sind.