Folgende größeren Änderungen wurden umgesetzt:
- Beantragung von A1-Bescheinigungen für Grenzgänger und Personen, die in mehreren Mitgliedsstaaten erwerbstätig sind, sowie Ausnahmevereinbarungen für Erwerbstätige und Rentner Seit Mitte Januar 2025 steht ein neues Formular „A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Erwerbstätige“ im SV-Meldeportal bereit. Ab dem 1. Februar 2025 sollen die betroffenen Erwerbstätigen die Anträge über das SV-Meldeportal selbst stellen können.
- Meldeverfahren „Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto“ Seit dem 1. Januar 2025 ist der elektronische Widerruf eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats über das SV-Meldeportal möglich.
- Meldungen zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA) Zum 1. Januar 2025 wird ein neuer Anwendungsfall LAKRV (Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse) ins SV-Meldeportal aufgenommen. Sie dient zur Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten und zur Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
- Rechtskreiskennzeichen im DEÜV-Meldeverfahren Für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2025 ist für über das SV-Meldeportal erzeugte Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben.
- Neue Rückmeldegründe im eAU-Verfahren Das SV-Meldeportal deckt die zum 1. Januar 2025 neu eingeführten Rückmeldegründe im eAU-Verfahren bereits ab.