BSG: Auswirkungen verspäteter Pauschalversteuerung

Werden Aufwendungen im Umfang von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier erst später pauschal versteuert, sind sie als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig. Das hat aktuell das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Aktenzeichen: B 12 BA 3/22 R).